Eisenbahn-Bundesamt veröffentlicht die Planunterlagen für den PFA 2.1

Mit der Auslegung der Planunterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 2.1 der ABS 38 leitet das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nun das Genehmigungsverfahren für die Elektrifizierung des etwa 6 Kilometer langen Abschnitt von Ampfing über Mettenheim nach Altmühldorf ein. Mit diesem weiteren Schritt auf dem Weg zu einer starken Schiene in Südostbayern wird ein wichtiges Signal für die Menschen, das Klima und die Wirtschaft in der Region gesetzt.

Einsicht in die Planunterlagen

Im Zeitraum vom 28. Oktober bis zum 27. November können Personen, Träger öffentlicher Belange und anerkannte Vereinigungen, wie beispielsweise die kommunalen Verwaltungen oder Umweltverbände, die Unterlagen zur Planfeststellung des Ausbauvorhabens einsehen.

Die Unterlagen sind während der Auslegungszeit ausschließlich online auf der Website des Eisenbahn-Bundesamts veröffentlicht und auffindbar.

Einwendungen richtig einreichen

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens besteht für alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die Möglichkeit, Einwendungen einzureichen. Damit diese berücksichtigt werden, müssen sie bis zum 27. Dezember ausschließlich beim dafür zuständigen Eisenbahn-Bundesamt eingereicht werden.

Die Einwendungen sind in schriftlicher Form an das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11 in 80335 München zu richten. Auch eine Einreichung per E-Mail ist möglich.

  • Das Projektteam der ABS 38 darf die Einwendung NICHT entgegennehmen und sie auch NICHT weiterleiten.

Weitere Informationen zum Verfahren

Um sich weiterführend über das Planfeststellungsverfahren zu informieren, gibt es folgende Möglichkeiten:

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