Gesetz soll Planung beschleunigen
Der Bundestag hat am Freitag, 31. Januar 2020, ein neues Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Verkehrsinfrastrukturprojekten beschlossen. Das Gesetz regelt die Genehmigung der Ausbaustrecke (ABS 38) sowie 13 weiterer Verkehrsprojekte neu.
Konkret geht es um die folgenden zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung:
1) Gesetzentwurf „zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich“ (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz)
Das Gesetz ermöglicht die Genehmigung eines Aus- oder Neubauprojekts per Gesetz vom Bundestag, anstatt wie bisher über einen Verwaltungsakt (Planfeststellungsbeschluss).
- Das damit verbundene sog. „vorbereitende Verfahren“ ist angelehnt an das Planfeststellungsverfahren.
- Der Rechtsweg über Verwaltungsgerichte gegen das Maßnahmengesetz entfällt, sodass gegen das Projekt nur noch mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden kann.
- Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht mehr fakultativ, wie im Planfeststellungsverfahren, sondern zwingend erforderlich. Das Projekt wird also weiterhin die Öffentlichkeit informieren und in die Planungen einbeziehen.
- Einwendungen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange sind weiterhin möglich im vorbereitenden Verfahren.
- Ein Erörterungstermin findet im Gegensatz zum Planfeststellungsverfahren, bei dem ein Verzicht möglich ist, verpflichtend statt.
2) Gesetzentwurf „zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ (weiteres Planungsbeschleunigungsgesetz)
Das Gesetz ermöglicht die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Nach Paragraph 13 EKrG mussten Kommunen bislang ein Drittel der Kosten tragen, wenn Bahnübergänge durch Neubauten (Unter- oder Überführungen) ersetzt wurden. In Zukunft sind die Kommunen von der Zuzahlung vollständig befreit.
Außerdem sollen bestimmte Ersatzneubauten ohne Planfeststellungsverfahren verwirklicht werden können.
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*Aktualisierung der Redaktion:
Das neue Gesetz ist am 13. März 2020 endgültig in Kraft getreten.
Die folgende Grafik veranschaulicht die neue Regelung im Vergleich zur bislang bestehenden.