Abschnitt 3.2 – Projektablauf

Planung – Genehmigung – Bau

Nach der fertigen Entwurfsplanung für den Abschnitt Feichten–Kirchweidach–Tyrlaching hat unser Projektteam die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht, um den Streckenabschnitt ausbauen zu dürfen. Dafür wird im Verfahren sichergestellt, dass der Ausbau alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und alle öffentlichen wie privaten Auswirkungen abgewogen und berücksichtigt werden. Insgesamt verfolgen wir das Ziel, um das Jahr 2027 im ersten Abschnitt der ABS 38 mit dem Bau zu beginnen und die gesamte Strecke ab etwa Mitte der 2030er Jahre in Betrieb zu nehmen.

Projektphasen

Große Infrastrukturprojekte wie die Ausbaustrecke 38 sind aufwändig zu planen. Technische, verkehrliche, betriebliche und finanzielle Aspekte müssen aufeinander abgestimmt werden. Parallel dazu steht unser Projektteam mit den Anlieger-Kommunen im Austausch und informiert Anwohnende sowie die Öffentlichkeit frühzeitig über die Planungen.

Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?

Ein Verfahren – zwei Wege zur Baugenehmigung. Das Verfahren ist bis zur Erörterung und dem Abschluss der Anhörung gleich. Dann folgen die Abwägung der im Anhörungsverfahren erörterten Interessen, Belange, Schutzgüter und der Beschluss zur Baugenehmigung – entweder als Verwaltungsentscheidung des Eisenbahn-Bundesamts (Planfeststellungsbeschluss) oder in Form einer Entscheidung des Deutschen Bundestages (Maßnahmengesetz).

Wie und wann kann ich meine Belange einbringen?

Wenn das Genehmigungsverfahren eingeleitet worden ist, werden die Unterlagen für den jeweiligen Abschnitt für die Dauer von einem bis drei Monaten zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Wo und wann genau die Auslegung stattfindet, wird im Amtsblatt der jeweiligen Gemeinde bekannt gemacht. Privatpersonen haben die Möglichkeit, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde einzureichen. Diese werden im Erörterungstermin unter Leitung der Anhörungsbehörde mit den Vorhabenträgerinnen (hier: DB Netz AG, DB Station&Service AG, DB Energie GmbH, vertreten durch die DB Netz AG) besprochen. Das Ergebnis des Anhörungsverfahrens ist für die Genehmigungsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt, die Grundlage für die Abwägung und die Entscheidung.

Wo kann ich Fragen rund um das Bauprojekt und das Genehmigungsverfahren stellen?

Formale Einwände im Verfahren müssen gegenüber der Anhörungsbehörde erklärt werden. Für alle anderen Fragen können Sie sich gerne an uns wenden, zum Beispiel per E-Mail.

Alles rund um das Genehmigungsverfahren können Sie in unserer Broschüre nachlesen.

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Weiterer Projektablauf

Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Entwurfsplanung für den Bahnausbau von Tüßling bis Freilassing, die wir in den kommenden Monaten weiter ergänzen. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne per E-Mail.

Wie geht es für den Abschnitt 3.2 weiter?

Nach der im Oktober 2023 abgeschlossenen und veröffentlichten Entwurfsplanung hat unser Projektteam die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren vorbereitet und beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht, um eine Baugenehmigung für den Ausbau zu erwirken. Als Nächstes gibt das Eisenbahn-Bundesamt als Genehmigungsbehörde bekannt, wann und wo die Planunterlagen für den Abschnitt Feichten–Tyrlaching im Herbst 2024 einen Monat lang öffentlich einsehbar sein werden. Diese Informationen finden Sie hier. Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren gibt es hier.