Abschnitt 3.1 – Alles zur Planung

Hier können Sie die Ergebnisse der Entwurfsplanung für den Abschnitt Tüßling–Garching an der Alz mithilfe einer interaktiven Karte, eines 3D-Videos und den Bauplänen einsehen.

Interaktive Karte der Baumaßnahmen

Welche Baumaßnahmen im Einzelnen für den Ausbau der Bahnstrecke zwischen Tüßling und Garching an der Alz geplant sind, können Sie dieser interaktiven Karte entnehmen.

Beschreibung der geplanten Maßnahmen

Der rund 12 Kilometer lange Streckenabschnitt zwischen Markt Tüßling und Garching an der Alz wird zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert. Im Zuge des zweigleisigen Ausbaus wird das bestehende Gleis erneuert und ein zweites Gleis daneben gebaut.

Um (Güter-) Zügen aus Burghausen einen direkten Anschluss Richtung Süden zu ermöglichen und den Umweg über Mühldorf zu ersparen, ist in Tüßling ab Kilometer 7,378 eine eingleisige Verbindungskurve geplant. Der Bahnhof Garching an der Alz wurde bereits von der Südostbayernbahn barrierefrei ausgebaut und mit neuen Bahnsteigen versehen. Diese werden mit dem Bau der ABS 38 für den Halt längerer Züge verlängert. Der Bahnübergang „Mauerberg“ bei Polling wird mit Halbschranken neu gebaut und bei Kilometer 7,57 in Tüßling ermöglicht eine neue Gleisüberfahrt für die DB künftig einen Zugang zu dem ebenso neuen Regenrückhaltebecken.

19 Eisenbahnüberführungen und vier Straßenüberführungen werden für das zweite Gleis und die Oberleitung neu gebaut oder angepasst. Drei der Eisenbahnüberführungen werden mit der ABS 38 als Durchlass neu gebaut. Die denkmalgeschützte Alzbrücke in Garching an der Alz wird so im Einklang mit dem Denkmalschutz saniert und erweitert, dass die Sicht auf das historische Bauwerk erhalten bleibt. Zwei weitere Eisenbahnüberführungen werden vorher von der Südostbayernbahn erneuert. Um möglichst wenig zusätzliche Flächen, die nicht der DB gehören, in Anspruch nehmen zu müssen, werden insgesamt fünf Stützwände gebaut. Diese sind im unten eingefügten 3D-Video zu sehen.

Zum Schutz der Anwohnenden vor Schall sind am Bahnhof zwei Schallschutzwände geplant. Die bestehende Schallschutzwand bei Neue Heimat in Tüßling wird für die neuen Oberleitungsmasten angepasst. Ab Kilometer 12,33 sind besonders überwachte Gleise geplant. Wie diese aktive Schutzmaßnahmen Schall reduzieren, erläutern wir hier. Zudem erhalten einige Anwohnende passive Schutzmaßnahmen. Zum Schutz vor Erschütterungen sind in einigen Bereichen besohlte Schwellen geplant. Diese federn Erschütterungen von Zügen ab. Weitere Informationen finden Sie hier.

3D-Visualisierung der geplanten Baumaßnahmen

In diesem Video führen wir Sie durch eine anschauliche 3D-Visualisierung der Entwurfsplanung für den Bahnausbau von Tüßling bis Garching an der Alz.

Technische Hinweise: Um das Video in der bestmöglichen Qualität anzuschauen, empfehlen wir, die Wiedergabequalität rechts unten über das Zahnradsymbol auf die höchstmögliche Auflösung, bspw. 1080p, einzustellen. Aufgrund der großen Datenmenge handelt es sich um eine vereinfachte Darstellung der Umwelt und vieler Objekte. Auch der Bewuchs ist beispielhaft dargestellt. Im Gegensatz zu den unten einzusehenden Plänen handelt es sich bei der Visualisierung um einen Planungsstand und nicht um eine rechtsverbindliche Darstellung oder eine Planrechtsunterlage.

Baupläne

Hier können Sie die Übersichts- und Detailpläne für die Stationen, Brücken, Schallschutz- und Stützwände von Tüßling bis Garching an der Alz einsehen und herunterladen.

Folgende Informationen können Sie den Plänen entnehmen:

• Der Übersichtslageplan beinhaltet die geplanten Baumaßnahmen und Straßen.
• Die Lagepläne zeigen die Baumaßnahmen im Detail und zum Teil die geplanten Flächen, um in der Bauphase die Baustellen einzurichten.
• Die Bauwerkspläne geben die künftigen Maße der Brücken, der Schallschutz- und Stützwände wieder.

  • Übersichtslageplan

  • Lagepläne

  • Bauwerkspläne

Übersichtslageplan inklusive Schallschutzwände10,0 MiB Herunterladen

Alle Themengebiete:

Alles zur Planung

Umwelt- und Naturschutz

Geologie und Hydrologie

Elektrifizierung

Schall- und Erschütterungsschutz

Weiterer Projektablauf

Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Entwurfsplanung für den Bahnausbau von Tüßling bis Freilassing. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne per E-Mail.

Wie sieht der künftige Zugverkehr aus?

Welche Züge nach dem Ausbau wann und wie häufig auf der Strecke verkehren, liegt in den Händen der Bayerischen Eisenbahngesellschaft und der freien Wirtschaft. Eine Prognose dazu enthält der Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Nach der Prognose richten sich die Planungen für das Ausbauvorhaben und das Ausmaß an Schallschutz. Diesen berechnen unabhängige Gutachter:innen anhand von gesetzlichen Vorgaben. Die Prognose prüft der Bund in regelmäßigen Abständen, so auch zurzeit für den BVWP 2040. Bis dies abgeschlossen ist und der neue BVWP veröffentlicht ist, haben sich unsere Planungen nach dem Deutschlandtakt zu richten. Die Netzgrafiken des Abschlussberichts zum Zielfahrplan Deutschlandtakt des Bundes sind hier online einzusehen.

Warum haben sich die Schallschutzmaßnahmen zum Teil im Vergleich zur Vorplanung geändert?

Welche Maßnahmen zum Schutz von Anwohnenden notwendig sind, um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten, ermitteln unabhängige Gutachten in einer schalltechnischen Untersuchung. Dabei berechnen sie, wie viel Schall nach dem Ausbau bei angrenzenden Gebäuden ankommt und berücksichtigen die aktuellen Verkehrsprognosen des Bundes.

Vorherige Untersuchungen und Planungsstände, wie die Vorplanung von 2020, stellten eine erste Einschätzung dar und hatten sich nach dem Bundesverkehrswegeplan 2030 zu richten. Die darin enthaltene Prognosen prüft der Bund in regelmäßigen Abständen, so auch zurzeit für voraussichtlich 2040. Bis dies abgeschlossen ist, haben sich unsere Planungen an dem Deutschlandtakt zu orientieren. Dieser ist eine Fortschreibung des BVWP 2030 und zielt tagsüber auf mehr Nahverkehr zum Knotenpunkt München und in der Region ab.

Zudem enthält der Deutschlandtakt weniger Verkehr in der Nacht. Dadurch sind nachts weniger Maßnahmen zum Schutz vor Schall notwendig. Diese machen aufgrund der geringeren Grenzwerte für die Nachtruhe den Großteil solcher Schutzmaßnahmen für Anwohnende aus.

Können sich die Zugverkehrsprognosen und die Schallschutzmaßnahmen erneut ändern?

Ändert sich die Prognose für die ABS 38 bis zur Genehmigung und wird in dem Zuge ein angepasster Schallschutz notwendig, müssen unabhängige Gutachter:innen das Ausmaß erneut berechnen. Dabei sind sie stets an die gesetzlichen Vorgaben gebunden, um die in der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte einzuhalten.

Warum ist die Schallschutzwand am Bahnhof Garching nicht zwischen Wohngebiet und AlzChem-Gleisen geplant?

Ende 2020 hat unser Projektteam mit der Gemeinde drei mögliche Varianten für Schallschutzwände am Bahnhof Garching an der Alz besprochen. Gibt bis zur Genehmigung eine Lösung, wer die Differenzkosten für die beiden übergesetzlichen Varianten an den Industriegleisen übernimmt, ist es möglich, eine der beiden übergesetzlichen Varianten in die Planungen aufzunehmen.

Warum ist bei dem neuen Wohngebiet in Tüßling keine Schallschutzwand geplant?

Damit unabhängige Gutachter den gesetzlichen Anspruch von Anwohnenden auf Schallschutzmaßnahmen berechnen können, bedarf es eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Ein solcher Plan liegt bislang nicht vor. Ist dies bis zur Genehmigung der Fall, ist es möglich, ein Schallgutachten zu beauftragen, d.h. Schutzansprüche zu untersuchen, und solche in den Planungen zu berücksichtigen.

Ist eine Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h zu befürchten?

Von Markt Schwaben bis Mühldorf werden wir die ABS 38 gemäß unserem Projektauftrag des Bundes für eine Geschwindigkeit von bis zu 200 km/h ausbauen. Von Tüßling bis Freilassing ist dies nicht wirtschaftlich, daher beträgt sie in dem Abschnitt 160 km/h.

Da die Art und das Ausmaß der Baumaßnahmen, wie der Streckenverlauf und Bahnübergänge, von dieser Geschwindigkeit abhängen, sind die Planungen auf 160 km/h ausgerichtet. So wird es Zügen nicht möglich sein, in dem Abschnitt mit einer höheren Geschwindigkeit zu fahren.

Würde der Bund eine höhere Maximalgeschwindigkeit nachträglich erwägen, wäre ein erneuter Ausbau nötig. Solche Infrastrukturmaßnahmen erfordern angesichts der dafür notwendigen Investitionen eine langfristige Planung. Dazu wird der Bundesverkehrswegeplan regelmäßig überprüft. Er schätzt realistisch ein, wie sich der Schienenverkehr in Deutschland künftig entwickeln wird.

Wie geht es für den Abschnitt 3.1 weiter?

Nach der nun abgeschlossenen Entwurfsplanung bereitet unser Projektteam die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren vor. Sind diese fertig, reichen wir den Abschnitt beim Eisenbahn-Bundesamt ein, um eine Baugenehmigung für den Ausbau zu erwirken. Wenn es so weit ist, werden wir alle Beteiligten und die Öffentlichkeit darüber informieren.

Können sich die Planungen noch ändern?

Nach der nun abgeschlossenen Entwurfsplanung bereitet unser Team die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren vor. D.h. die Unterlagen werden für das Eisenbahn-Bundesamt als Genehmigungsbehörde formell aufbereitet, um eine Baugenehmigung für den Ausbau zu erhalten. Wesentliche Änderungen, insbesondere an den Baumaßnahmen, sind nicht vorgesehen. Kommt es in Einzelfällen zu Änderungen, informieren wir die entsprechenden Stakeholdern darüber. Dazu zählen beispielsweise Schutzmaßnahmen für die Umwelt oder Flächen für die Bauphase.