Abschnitt 3.1 – Projektablauf

Planung – Genehmigung – Bau

Nach der fertigen Entwurfsplanung für einen Abschnitt bereitet unser Projektteam nun die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren vor. Sind diese fertig, reichen wir sie beim Eisenbahn-Bundesamt ein, um Streckenabschnitt ausbauen zu dürfen. Dafür wird im Verfahren sichergestellt, dass der Ausbau alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und alle öffentlichen wie privaten Auswirkungen abgewogen und berücksichtigt werden. Insgesamt verfolgen wir das Ziel, um das Jahr 2027 im ersten Abschnitt der ABS 38 mit dem Bau zu beginnen und die gesamte Strecke ab etwa Mitte der 2030er Jahre in Betrieb zu nehmen.

Projektphasen

Große Infrastrukturprojekte wie die Ausbaustrecke 38 sind aufwändig zu planen. Technische, verkehrliche, betriebliche und finanzielle Aspekte müssen aufeinander abgestimmt werden. Parallel dazu steht unser Projektteam mit den Anlieger-Kommunen im Austausch und informiert Anwohnende sowie die Öffentlichkeit frühzeitig über die Planungen.

Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?

Im Herbst 2023 hat der Gesetzgeber das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG), das seit 2020 für die ABS 38 als eins der Pilotprojekte galt, aufgehoben. Nun erlangt die ABS 38 das Baurecht wieder über das herkömmliche Planfeststellungsverfahren. Dieses ist für die Bahnprojekte der übliche Weg zur Baugenehmigung. Das Eisenbahn-Bundesamt, eine unabhängige Behörde, prüft die Pläne der Bahn und beteiligt die Öffentlichkeit. Das Verfahren stellt sicher, dass die Planung alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und alle öffentlichen und privaten Interessen abgewogen und berücksichtigt werden.

Wie und wann kann ich meine Belange einbringen?

Wenn das Genehmigungsverfahren eingeleitet worden ist, werden die Unterlagen für den jeweiligen Planfeststellungsabschnitt für die Dauer von einem Monat zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Wo und wann genau die Auslegung stattfindet, wird im Amtsblatt der jeweiligen Gemeinde bekannt gemacht. Privatpersonen haben die Möglichkeit, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde einzureichen. Diese werden im Erörterungstermin unter Leitung der Anhörungsbehörde mit den Vorhabenträgerinnen (hier: DB InfraGO AG, DB Energie GmbH, vertreten durch die DB InfraGO AG) besprochen. Das Ergebnis des Anhörungsverfahrens ist für die Genehmigungsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt, die Grundlage für die Abwägung und die Entscheidung.

Wo kann ich Fragen rund um das Bauprojekt und das Genehmigungsverfahren stellen?

Formale Einwände im Verfahren müssen gegenüber der Anhörungsbehörde erklärt werden. Für alle anderen Fragen können Sie sich gerne an uns wenden, zum Beispiel per E-Mail.

Alles rund um das Genehmigungsverfahren können Sie in unserer Broschüre nachlesen.

Alle Themengebiete:

Alles zur Planung

Umwelt- und Naturschutz

Geologie und Hydrologie

Elektrifizierung

Schall- und Erschütterungsschutz

Weiterer Projektablauf

Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Entwurfsplanung für den Bahnausbau von Tüßling bis Freilassing. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne per E-Mail.

Wie geht es für den Abschnitt 3.1 weiter?

Nach der nun abgeschlossenen Entwurfsplanung bereitet unser Projektteam die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren vor. Sind diese fertig, reichen wir den Abschnitt beim Eisenbahn-Bundesamt ein, um eine Baugenehmigung für den Ausbau zu erwirken.

Warum haben sich die Schallschutzmaßnahmen zum Teil im Vergleich zur Vorplanung geändert?

Welche Maßnahmen zum Schutz von Anwohnenden notwendig sind, um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten, ermitteln unabhängige Gutachten in einer schalltechnischen Untersuchung. Dabei berechnen sie, wie viel Schall nach dem Ausbau bei angrenzenden Gebäuden ankommt und berücksichtigen die aktuellen Verkehrsprognosen des Bundes.

Vorherige Untersuchungen und Planungsstände, wie die Vorplanung von 2020, stellten eine erste Einschätzung dar und hatten sich nach dem Bundesverkehrswegeplan 2030 zu richten. Die darin enthaltene Prognosen prüft der Bund in regelmäßigen Abständen, so auch zurzeit für voraussichtlich 2040. Bis dies abgeschlossen ist, haben sich unsere Planungen an dem Deutschlandtakt zu orientieren. Dieser ist eine Fortschreibung des BVWP 2030 und zielt tagsüber auf mehr Nahverkehr zum Knotenpunkt München und in der Region ab.

Zudem enthält der Deutschlandtakt weniger Verkehr in der Nacht. Dadurch sind nachts weniger Maßnahmen zum Schutz vor Schall notwendig. Diese machen aufgrund der geringeren Grenzwerte für die Nachtruhe den Großteil solcher Schutzmaßnahmen für Anwohnende aus.