Projektplanung

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  • Digitalisierung: BIM

Verantwortlichkeiten beim Infrastrukturausbau bei der Eisenbahn

Der Bund trägt die Verantwortung für den Ausbau und Erhalt der Schieneninfrastruktur seiner Eisenbahnen (Art. 87e GG).

Zentrales Planungsinstrument der Bundesregierung ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Er steckt den Rahmen ab für anstehende Investitionen in den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur des Bundes sowie in Aus- und Neubauprojekte. Die verschiedenen Vorhaben werden im BVWP priorisiert, um diese gemäß der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel realisieren zu können.

Im BVWP wird über den grundsätzlichen Bedarf von Maßnahmen entschieden, nicht aber über die konkrete Projektplanung.

Gesetzeskraft erhalten die Inhalte des BVWP durch die Überführung in das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG), das vom Parlament beschlossen wird. Das BSWAG regelt grundsätzlich den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes.

Der Planungsauftrag für die ABS 38

Planung und Umsetzung der Maßnahmen im BSWAG übernimmt die DB InfraGO AG.

Die Ausbaustrecke München–Mühldorf–Freilassing (ABS 38) ist Bestandteil des BVWP und BSWAG. Die daraus abgeleitete verkehrliche und Betriebliche Aufgabenstellung dient als Grundlage für die weitergehende Planung.

Finanzierung

Bei der Verwendung von öffentlichen Geldern müssen zwingend die Haushaltsgrundsätze des Bundes eingehalten werden. Das heißt, es muss eine wirtschaftlich-funktionale Lösung gefunden und realisiert werden, damit sie vom Bund finanziert werden kann. Aus diesem Grund geht allen Infrastrukturprojekten ein Planungsprozess voraus, bei dem alle möglichen Varianten intensiv untersucht werden.

Projektbeteiligte

Bauherren und Projektmanagement:

DB AG Logo
  • DB InfraGO AG
  • DB Energie GmbH

Infrastrukturbetreiber:

DB InfraGO AG Logo

DB Südostbayern Logo

Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde:

Eisenbahnbundesamt Logo

Verantwortlich für Bundesverkehrswegeplan:

BMVI Logo

Kofinanzierung: