Untersuchungsvarianten DTK

Wichtige Schritte und Entscheidungen stehen den Strecken-Neu- und Ausbauprojekten der Daglfinger und Truderinger Kurve (DTK) aktuell bevor. Da Präsenzveranstaltungen im größeren Rahmen wegen der derzeitigen Gesundheitslage jedoch leider nicht möglich sind, nutzen wir unsere Website als angemessenen Kommunikationsweg, um die Bürger zeitnah über die Entwicklungen zu informieren.

Transparenz und Teilhabe der Öffentlichkeit sind uns stets ein wichtiges Anliegen. Deshalb präsentieren wir Ihnen im Folgenden die drei Untersuchungsvarianten zur DTK, die seit Mitte Mai 2020 als Vorplanung vorliegen. Wir erklären Ihnen auch, wie sie entstanden sind und geben einen Ausblick, welchen weiteren Entwicklungsverlauf die Projekte samt der Varianten nehmen werden.

Sobald es wieder möglich ist, werden wir Sie als Anwohner auch wieder direkter in den Projektverlauf einbinden und eine Bürgerversammlung organisieren.

Drei Untersuchungsvarianten für die DTK

Im Jahr 2017 brachte die Vorplanung des Bahnausbaus für die DTK eine Vorzugsvariante hervor. Auf deren Basis und beauftragt durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat das Projektteam 2018 die Entwurfsplanung gestartet. Diese so genannte Amtsvariante A0 wurde der Öffentlichkeit 2019 in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Dabei gab es von Anwohnern einen Alternativvorschlag, der in der Folge auf seine Machbarkeit hin untersucht wurde. Das Projektteam hat zusammen mit den beteiligten Planern aus dem Alternativvorschlag zwei machbare Varianten entwickelt, die in den vergangenen Monaten in einer Machbarkeitsstudie auf Tiefe einer Vorplanung untersucht wurden. Im Ergebnis liegen somit neben der Ausgangsvariante A0 die zwei Bürgervarianten B1 und B2 vor.

Schauen Sie sich die Varianten im Detail an!

Alle Varianten auf einen Blick

Diese schematische Übersicht enthält alle drei Untersuchungsvarianten in einer Karte: A0, B1, B2. Die Varianten-Unterschiede sind durch verschiedene Farben kenntlich gemacht und deren Zuordnung der Legende zu entnehmen. Die Streckenabschnitte, bei denen die Trasse in allen drei Varianten gleich verläuft, wurden dunkelgrau eingefärbt.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine vereinfachte schematische Darstellung handelt, die nicht die Detailtreue der Originalpläne besitzt. Eine maßstabsgetreue Führung der einzelnen Strecken können Sie den jeweiligen Plänen entnehmen, die wir Ihnen hier hochauflösend als Pdf-Dateien zur Verfügung stellen.

Variante A0

Die so genannte Amtsvariante, die den Planungstitel A0 trägt, spiegelt den Planungsauftrag unseres Auftraggebers, dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur wider.

Gemäß des Auftrags soll die Strecke zwischen Trudering und Daglfing in Bestandslage zweigleisig ausgebaut werden. Dies sieht die Variante A0 auch so vor.

Hier finden Sie den detaillierten Übersichtsplan der Variante A0 als PDF zum Download (ca. 5.5 MB).

Variante B1

Die Alternativarinate mit dem Planungstitel B1 ist aus einem Vorschlag heraus entwickelt worden, der von betroffenen Anwohnern im Rahmen einer Bürgerversammlung an das Projektteam herangetragen wurde.

Die Alternativvarianten B1 und B2 sehen eine westliche Verschwenkung der Strecke Daglfing–Trudering vor. Damit muss auch die Lage der Truderinger Kurve angepasst werden.

Hier finden Sie den detaillierten Übersichtsplan der Variante B1 als PDF zum Download (ca. 5.5 MB).

Variante B2

Die Alternativvarinate mit dem Planungstitel B2 ist ebenso wie die B1 aus dem Vorschlag der betroffenen Anwohner entwickelt worden.

Die Alternativvarianten B1 und B2 sehen eine westliche Verschwenkung der Strecke vor. Damit muss auch die Lage der Truderinger Kurve angepasst werden.

In der Variante B2 verbleibt die Truderinger Kurve nicht im Süden, sondern verläuft teilweise nördlich der bestehenden Strecken.

Hier finden Sie den detaillierten Übersichtsplan der Variante B2 als PDF zum Download (ca. 5.5 MB).

Wie sich die Varianten unterscheiden

Wir schildern die Details der untersuchten Varianten und erklären, wie sie sich im Kern voneinander unterscheiden.

Wie sich die Varianten miteinander vergleichen lassen

Planungsvarianten entstehen unter umfangreichen Rahmenbedingungen. Wir verdeutlichen, wie eine Vergleichbarkeit überhaupt möglich ist.

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Darüber hinaus haben wir die wesentlichen Untersuchungsaspekte in einer Hintergrundinformation übersichtlich zusammengestellt:

Zur Hintergrundinformation

Variantenentscheidung und weiterer Planungsverlauf

Gespräch mit dem Bundesverkehrsministerium

Die drei Varianten hat das Projektteam der DTK im Juni seinem Auftraggeber, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), vorgestellt. Wir skizzieren die Zeitschiene im weiteren Planungsverlauf.

Nicht ohne Abstimmung mit dem Nachbarprojekt!

Ein wichtiges Kriterium in den Planungen ist, inwieweit das Projektvorhaben kompatibel mit anderen Schnittstellenprojekten ist. Ein Nachbar der DTK ist der viergleisige Streckenausbau Daglfing–Johanneskirchen. Wir erklären, warum Abstimmung einerseits und Unabhängigkeit andererseits für die Nachbarprojekte wichtig sind.

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Alle Informationen zum Ausbau Daglfing–Johanneskirchen finden Sie auf der neuen Website des Projekts.

Erklärfilm: Planung von Infrastrukturprojekten

Wie läuft die normale Planung eines Infrastrukturprojektes ab? An welcher Stelle können sich Bürgerinnen und Bürger einbringen – und warum vergehen oft viele Jahre bis zur Inbetriebnahme? Der kurze Film erklärt anhand eines einfachen allgemeinen Beispiels, wie die Phasen der Projektplanung ablaufen.

Kommen Sie gern auf uns zu!

Wir hoffen, Sie bekommen mit unserer Aufbereitung einen guten Überblick über die News im Projekt und konnten sich ein eigenes Bild machen. Haben Sie Fragen oder Anliegen, nutzen Sie gern jederzeit die Gelegenheit, uns über unsere Kontaktadresse abs38@deutschebahn.com zu schreiben. Wir beantworten jede E-Mail.

Die wichtigsten bisher eingereichten übergeordneten Fragen und Antworten zur DTK haben wir bereits für Sie zusammengestellt.

Fragen & Antworten

Werden Details und der Plan zur A1 veröffentlicht?

Die Variante A1 wird aktuell noch ausgeplant. Sobald die Ergebnisse final vorliegen, werden wir einen entsprechenden Lageplan und Informationen dazu auf unserer Website veröffentlichen. Dies wird voraussichtlich Anfang 2021 der Fall sein. Bis dahin bitten wir um Geduld.

Wie werden die Bürger weiter informiert?

Wir haben einen neuen Newsletter (DTK-Infomail) eingeführt, der künftig regelmäßig bei Neuigkeiten alle Interessenten, die sich bislang dafür auf unserer Webseite angemeldet haben, informiert.

Zudem wird die Webseite eine weitere wichtige Plattform für die Bürgerinformation bleiben sowie die virtuellen Informationsformate wie dieser Webcast. Aber natürlich, sollten es die äußeren Rahmenbedingungen wieder zulassen, werden auch wieder Bürgerversammlungen organisiert.

Jederzeit haben die Bürger die Möglichkeit, auf uns mit ihren Fragen über unsere E-Mail-Adresse abs38@deutschebahn.com heranzutreten.

Seit 2018 haben wir im Übrigen mehr als 120 Anfragen per E-Mail zur DTK von verschiedenen Anspruchsgruppen erhalten und beantwortet.

Wo ist die Bürgerbeteiligung? Ausgewählt haben die DB und das Ministerium, nicht die Bürger.

Nach unserem Empfinden scheint es Fehlannahmen in der Öffentlichkeit zu geben, was unter einer Bürgerbeteiligung generell zu verstehen ist. Sicherlich gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen einer Beteiligung der Bürger bzw. Öffentlichkeit sowie einer, oft gewünschten, Mitbestimmung der Bürger im Planungsprozess. Letzteres ist nicht möglich. Variantenbewertungen bzw. -entscheidungen obliegen den direkt am Projekt Beteiligten. Dies sind der Auftraggeber, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), die Aufsichtsbehörde, Eisenbahn-Bundesamt (EBA), und die DB Netz AG für die Umsetzung des Auftrags. Außerdem ist wichtig zu verstehen, dass Entscheidungen stets nach gemeinsamer Abstimmung der Projektbeteiligten entstehen. Und zudem erst nachdem die Betroffenen – Anwohner/Bürger – auch die Möglichkeit hatten, sich beispielsweise die Planung anzuschauen und ihre Anliegen und Vorschläge einzubringen.

Es war und ist nach wie vor ein dauerhaftes Ziel des Projektteams, eine Öffentlichkeitsbeteiligung, sogar in einem sehr frühen Projektstadium, freiwillig durchzuführen. Deshalb informieren wir die Bürger und Anwohner seit 2018 regelmäßig über das Fortschreiten der Projekte, indem wichtige Projektschritte aktiv mitgeteilt, erklärt und veranschaulicht werden. Seit 2019 kommunizieren wir sehr aktiv mit den politischen Stakeholdern und den Bürgern (nachzulesen auch im Downloadbereich unserer Homepage www.abs38.de).

Seit 2018 steht das Projektteam auch in einem kontinuierlichen direkten Kontakt mit einigen Anwohnern, die sich zwischenzeitlich auch zu einer inoffiziellen Bürgergruppe formiert haben. Einige Anwohnervertreter haben uns auch bereits mehrfach in unseren Projekträumlichkeiten zu Gesprächen besucht. Mit einer weiteren Anwohnergruppe tauschte sich das Projektteam bereits vielfach telefonisch aus. Das verdeutlicht unsere stetigen Bemühungen zum einen um Aufklärung als auch Bürgerbeteiligung. Letztere ist insbesondere auch dadurch realisiert worden, dass neben der ursprünglichen Planungsvariante auch ein Bürgervorschlag im Rahmen zweier Alternativvarianten auf Machbarkeit untersucht wurden. Dieser Vorschlag wurde in der ersten großen Bürgerversammlung, die die Bahn für Anwohner Anfang 2019 organisierte, an das Projektteam herangetragen.

Nachdem Mitte Mai 2020 die Ergebnisse der Variantenuntersuchung vorlagen, war es dem Projektteam ein Anliegen, diese zeitnah der Öffentlichkeit zu präsentieren. Da dies aufgrund der unbeständigen Gesundheitslage rund um die Corona-Pandemie nicht wie in der Vergangenheit durch eine Bürgerversammlung möglich war, wurden kurzerhand alternative Kommunikationswege entwickelt:

Eine eigene Webseite wurde gestaltet (www.abs38.de/untersuchungsvarianten-dtk.html) und im Juni veröffentlicht, auf der die Varianten in der Breite vorgestellt und anhand von Detailplänen (auch zum Download) sowie umfassenden Erläuterungen veranschaulicht wurden. Auch in der Folgezeit arbeitete das Projektteam konsequent an der Fortführung dieses Kommunikationsweges, da sich die Gesundheitslage nicht veränderte. Also wurde auch die Variantenbewertung durch den Projektauftraggeber BMVI der Öffentlichkeit zeitnah präsentiert, zunächst über eine weitere Webseite (https://www.abs38.de/variantenbewertung-dtk.html), gefolgt von einer ergänzenden virtuellen Informationsveranstaltung – dem Webcast, der weiterhin unter https://slidesync.com/eZvO1dNAVw abrufbar ist. Bewusst wurde ein großer Teil des Webcast als Fragerunde gestaltet, um auf die Anliegen der Teilnehmer gezielt eingehen zu können. Über die Möglichkeiten ihrer Teilhabe am Webcast haben wir die Anwohner mit einer Postwurfsendung im Vorfeld informiert, dazu eine Pressenmeldung verschickt und die Projektwebseite für die Ankündigung genutzt. Auch dies verdeutlicht das Ziel, möglichst viele Bürger und Interessenten zu erreichen.

Mittlerweile haben wir außerdem eine DTK-Infomail etabliert, die regelmäßig zu wichtigen Projektschritten informiert. Das Projektteam möchte größtmögliche Transparenz im Planungsprozess gewähren, allerdings halten wir es nicht für zielführend, dabei jeden kleinsten Planungsschritt zu veröffentlichen, sondern die Veröffentlichungen auf punktuell zentrale Planungsmeilensteine zu fokussieren.

Was ist für Sie der Unterschied zwischen Bürger-INFORMATION und Bürger-BETEILIGUNG?

Seit 2018 ist in punkto Bürgerkommunikation und infolge auch Bürgerbeteiligung Einiges geschehen.

Eine Bürgerinformation ist nach Auffassung des Projektteams eine vorgelagerte Form einer Bürgerbeteiligung. Ein gutes Beispiel ist die Webseite und daran gekoppelt der Webcast, der gerade auch durch diese Fragen-Antworten-Aufbereitung, eine intensive Nachbereitung erfahren hat. Das Projektteam kümmerte sich im Zuge dessen um jede einzelne Anfrage und spielte offene Punkte auch in Richtung des Planungsteams weiter, das sich mit den Anliegen auseinandersetzen und sogar, sofern es möglich ist, Anpassungen an der Planung vornehmen kann. So entstand nicht zuletzt auch der Planungsvorschlag zur aktuellen Variante A1, der aus der A0 hervorging und zuvor die Bürgervarianten B1 und B2 als Reaktion auf die Anmerkungen der Bürger zur vorgestellten ursprünglichen Variante A0.

Wieviel Prozent der Fläche mit dargestellter hoher Wertigkeit werden für die Herstellung der Daglfinger Kurve zerstört?

Die hochwertigen Teile der Ausgleichsflächen im Bereich des Hüllgrabens sind zusammenhängend und werden auch durch andere Teile des Vorhabens tangiert. Festzuhalten bleibt, dass sich die Daglfinger Kurve hinsichtlich des Eingriffs bei allen drei Varianten immer gleich verhält. Hier gibt es keine Unterschiede. Im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung werden Maßnahmen zum Erhalt, Ersatz und Rekultivierung der betroffenen Flächen entwickelt.

Können Sie den zusätzlichen Umfang an Schnitten durch hochwertige Biotope und den erhöhten Flächenverbrauch der Varianten B1 und B2 relativ zur Variante A0 beziffern?“

Die Varianten wirken sich auf unterschiedliche Weise auf die Umwelt aus. Verglichen wurden im Variantenvergleich der Flächenverbrauch von Lebensräumen verschiedener Wertigkeit (gering / mittel / hoch) sowie die Zerschneidungswirkung auf diese Lebensräume. Wie dem Bericht zum Variantenvergleich (S.47 bis S.49) zu entnehmen ist, weichen alle drei Varianten nur zu geringem Maße voneinander ab, was die absoluten Zahlen betrifft. Somit werden für diesen Faktor auch alle drei Varianten gleich bewertet.

Die Variante B2 greift jedoch am drastischsten in den Bereich der teilweise hochwertigen, amtlich kartierten Flächen im Bereich des Hüllgrabens ein, welche in der Zukunft einem hochwertigen Biotopstatus zugeführt werden sollen (Entwicklungsziel der Flächen). Hier ergeben sich insbesondere Konflikte mit Arten, welche unter europäischem Schutzstatus stehen. Angesichts der zumutbaren Alternativen A0 und B1 stellt dies ein großes Risiko bezüglich der Genehmigungsfähigkeit dar. Die Varianten A0 und B1 weisen diese Problematik nicht auf; sie sind daher auf das Kriterium `Beeinträchtigung Lebensräume´ bezogen als gleichwertig einzuschätzen.

Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass ein Ausbau entlang bestehender Trassen eine geringere Belastung der örtlichen Lebensräume bedeutet als Trassenführungen in größerer Entfernung zum Bestand. Dazu kommt, dass sich im städtischen Umfeld des Gleisdreiecks die in den Varianten B1 und B2 potenziell freiwerdenden Flächen an der Strecke Daglfing-Trudering nicht zu hochwertigen Lebensräumen aufwerten lassen.

Wann wird eine Variante untersucht, bei der der Güterverkehr an München vorbei und nicht durchgeleitet wird?

Sobald eine Trasse vorgeschlagen und in den Bundesverkehrswegplan aufgenommen wird, haben wir die Möglichkeit, diese zu beplanen. Bisher ist eine Trasse entlang der A99 nicht im Bundesverkehrswegeplan vorgesehen, somit haben wir auch keine Planungsaktivität in diesem Bereich vorgenommen und werden dies auch nicht tun.

Hat die Verlegung des Hüllgrabens Auswirkungen auf das Grundwasser und die Höhe des Grundwasserspiegels?

Im gesamten Projektgebiet ist das Grundwasser ein wichtiges Thema, das uns auch in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung intensiv begleiten wird. Wir schreiben aktuell für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung einen Planungsauftrag aus, bei dem eine 3D-Modellierung der Grundwasserströme angefertigt werden soll. Zum einen soll dort detailliert untersucht werden, welche Wechselwirkungen der Hüllgraben mit dem Grundwasser hat. Zum anderen wird beleuchtet, wie sich das Grundwasser bei den Trogbauwerken aufstauen wird. Dort gibt es auch bestimmte Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen.

Kann die KFZ-Verwahrstelle nicht verlegt werden?

Die KFZ-Verwahrstelle München wird vom Polizeipräsidium München betrieben und ist somit eine Anlage des Freistaats Bayern. Wir waren dort mehrfach vor Ort und haben mit den Beteiligten und Immobilien Freistaat Bayern gesprochen. Dem Thema ist dort relativ ablehnend begegnet worden.

Denn die Verlegung läuft nicht über die Deutsche Bahn ab. Werden für den Bau der Strecke Grundstücke benötigt, so zahlt die Deutsche Bahn eine Entschädigung, die sich am Verkehrswert der Grundstücke orientiert.

Der Freistaat müsste dann das Thema der Verlegung selbst steuern, hätte auch gewisse Mehrkosten und wäre mit Bauaktivitäten belastet. Obwohl der Freistaat erst ablehnend war, signalisierte er in der letzten Stadtratssitzung, dass er zu Gesprächen bereit ist. Diese Gesprächsmöglichkeit werden wir wahrnehmen.

Allerdings wären mit der Verlegung der KFZ-Verwahrstelle auch Risiken verbunden. Denn die Verlegung muss bereits durchgeführt sein, bevor mit dem Bau der Kurve begonnen wird. Dies birgt das Risiko einer zeitlichen Verschiebung. Denn der Freistaat würde mit einer frühzeitigen Verlegung während des Planfeststellungsverfahrens ebenfalls ein Risiko eingehen, da sich die Planung in dieser Phase nochmal ändern könnte. Diese Risiken wurden in der Variantenbewertung auch eingerechnet und als relativ hoch eingeschätzt, denn sie könnten sich in einer Bauzeitverlängerung oder durch einen verspäteten Baubeginn niederschlagen.

Wie kommen Sie zu der Aussage, dass es nach der Baumaßnahme leiser sein wird als vorher?

In dem Vergleich zwischen dem Ist-Zustand und dem Zustand nach der Baumaßnahme sind die steigenden Zugzahlen gemäß Prognose 2030 wie auch die dann gefahrenen Geschwindigkeiten berücksichtigt. Die Prognose 2030 entsprechend dem Bundesverkehrswegeplan weist dabei in etwa eine Verdreifachung der Zugzahlen für den Tageszeitraum und eine Verdoppelung im Nachtzeitraums auf. Die Reduzierung der Lärmbelastung begründet sich dadurch, dass aktuell im Gebiet kein bzw. kaum aktiver Schallschutz vorhanden ist. Bei dem Aus- bzw. Neubau der Strecken sind wir gesetzlich verpflichtet, die geltenden Grenzwerte gemäß 16. Bundesimmissionsschutzverordnung einzuhalten. Hieran orientiert sich die Dimensionierung des Schallschutzes.

Wieso bleibt die Belastung für die Anwohner über die drei Varianten gleich, wenn doch die Varianten B1/B2 weiter von den Häusern entfernt sind als Variante A0?

Die Belastung für die Anwohner ist über die drei Varianten nicht für jeden Anwohner gleich. Allerdings ist die Gesamtbelastung des Projektgebietes bei allen Varianten ungefähr gleich. Je nach Variante verschiebt sich die Belastung auf ein anderes Gebiet. So wird die Gesamtbelastung für alle Anwohner im gesamten Projektgebiet durch keine der drei Varianten signifikant verringert.

Zum Beispiel führt die Variante A0 die Truderinger Kurve in Dammlage und schirmt so den Lärm der Bestandsstrecken relativ gut ab. Das ist in den anderen Varianten nicht so. Die Varianten B1 und B2 rücken zwar von den Wohnbebauungen etwas ab, haben dafür aber mehr Auswirkungen auf die Bebauungen westlich der Bestandsstrecken als die Amtsvariante A0.

Worin besteht der Konflikt mit der S-Bahn-Station Steinhausen?

Die 2. Ausbaustufe des Werks Steinhausen ist ein kritischer Baustein des Betriebsprogramms der 2. S-Bahn-Stammstrecke. Schnittstellen ergeben sich in allen drei Varianten, da die Gleisanlagen beider Projekte sich im Bereich des Nordringbauwerks kreuzen. Für die Strecke Daglfing-Trudering gilt dabei, dass je weiter diese sich nach Westen verschiebt (in den Varianten B1 und B2), desto mehr Gleisachsen sind zu unterqueren, was zu erheblichen Mehrkosten und Konflikten in der unterschiedlichen Höhenlage führt. Die Variante B2, mit der nördlich der Stammstrecke Richtung Riem liegenden Truderinger Kurve verunmöglicht dabei die nötigen Instandhaltungsprozesse im Werk Steinhausen. Beide Projekte, DTK und Werk Steinhausen, haben an vielerlei Stellen gemeinsame Lösungen entwickelt und werden dies auch in der weiteren Planung tun. Jedoch ist aufgrund der beschriebenen Zwangspunkte dies nicht überall möglich, was sich in der Bewertung der Varianten widerspiegelt.

Sie suggerieren in Ihrer Darstellung, dass die Lärmbelastung für Anwohner nicht signifikant schlechter ist als bei der Variante B1. Wie können Sie so eine Behauptung aufstellen, ohne die Lärmschutzmaß

Die Variantenuntersuchung wurde auf der Planungstiefe der Vorplanung durchgeführt. Dieser Planungsstand lässt keine detaillierte Ausplanung aller Lärmschutzmaßnahmen zu, da z.B. die genauen Abmessungen von Brücken oder Trögen noch nicht feststehen. Es wurde daher eine Annahme getroffen, die für alle drei Varianten gleich ist, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Dabei wurde eine Lärmschutzwand von 4 m Höhe auf der zur Wohnbebauung zeigenden Seite der Gleisachse angenommen. Weitere Maßnahmen wie Mittelwände zwischen den Schienen oder Schienenstegdämpfer wurden nicht betrachtet.

Grundlage für die Gestaltung der Lärmschutzmaßnahmen ist letztendlich der gesetzlich vorgeschriebene Lärmschutz gemäß 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BimSchV). Dieser wird in der Genehmigungsplanung detailliert ausgeplant. Hätte man alle Varianten mit allen maximal möglichen Lärmschutzmaßnahmen berechnet, wäre nicht sicherzustellen gewesen, dass für alle diese Maßnahmen überhaupt gesetzlicher Anspruch besteht. Von daher wäre ein verfälschtes Bild entstanden, welches keine Vergleichbarkeit zwischen den Varianten zugelassen hätte.

Werden die Werte der 16. BimSchV von 59/69 dB für Wohngebiete eingehalten und mit welchen Maßnahmen wird dies sichergestellt?

In der Vorplanung werden nur erste Voruntersuchungen zum Thema Schallschutz angestellt.

Erst in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung werden die Schallschutzmaßnahmen final ausgeplant. Es werden dann konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der 16. BImSchV detailliert festgelegt, um die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte einzuhalten.

Das Brückenbauwerk der Truderinger Kurve in der A0 Variante müsste doch mit einer hohen Lärmschutzwand versehen sein. Diese Brücke und die Lärmschutzwand müssten wie ein Spoiler für die Frischluft nac

Das Thema Frischluftschneise hat sich unser Umweltplaner bei den verschiedenen Varianten sehr detailliert angeschaut. Die Hauptfrischluftschneisen nach München verlaufen zwischen Trudering und München-Ost auf den bestehenden Eisenbahnstrecken. Aber auch zwischen Riem und München-Ost. Diese werden durch die Truderinger Kurve nicht tangiert. So hat das Dammbauwerk der Truderinger Kurve nur eine sehr geringe Auswirkung auf das Thema Frischluftschneisen, weil die großen bestehenden Frischluftschneisen in Richtung Stadt auch in der Variante A0 bestehen bleiben.

Wenn die Lärmpegel in der aktuellen Planung keine Detailaussagen zulässt, wie kommen Sie auf das Ergebnis, dass es zu Verschiebungen von Lärmbelastungen kommen kann?

Die Untersuchung auf Tiefe einer Vorplanung lässt durchaus einen vergleichenden Schluss zu, wo ist es in welcher Variante lauter wird. Wie allerdings der Lärmschutz konkret aussieht, wird erst an späterer Stelle innerhalb der im Vergleich zur Vorplanung genaueren Entwurfs- und Genehmigungsplanung deutlich.

Wie sieht die Erhöhung der Lärmbelastung an der Daglfinger Kurve aus?

Die Daglfinger Kurve ist zweigleisig und führt von Riem in Richtung Daglfing. Sie kreuzt dabei zwei Strecken höhenfrei, sprich die Gleise der Daglfinger Kurve führen unter der kreuzenden Strecke hindurch. Die Gleise tauchen in Riem ab und befinden sich dann in Trog- und Tunnellage, um die Bestandsstrecken zwischen München Ost und Riem zu unterqueren. Die Trasse taucht erst Richtung Daglfing wieder auf. Die Trog- und Tunnellage reduziert die Lärmimmissionen aus der Daglfinger Kurve deutlich, insbesondere die überdeckelten Bereiche haben eine hohe abschirmende Wirkung. Dennoch fließt auch dieser Bereich natürlich in die Planung von Lärmschutzmaßnahmen ein.

Bitte erläutern Sie Troglage!

Ein Trog ist ein umfassendes, langgestrecktes Bauwerk, das nach oben hin offen ist. I.d.R. besteht es aus Stahlbeton. Es wird meistens im Rampenbereich vor oder nach einem Tunnel oder tunnelartigem Bauwerk im Bereich der Gleisabsenkung oder des -anstiegs erforderlich. Sind die Wände der Tröge sehr hoch bzw. befindet sich der Trog tiefer in der Erde, kann es erforderlich werden, dass Tröge aus statischen Gründen teilweise mit Deckel (Decke auf den Stützwänden) oder Riegel (Querbalken aus Stahlbeton in regelmäßigen Abständen) gestützt werden. In Troglage befinden sich also Gleise, wenn sie tiefer als die Geländeoberfläche liegen und gegen das Erdreich und ggf. eintretendes Grundwasser seitlich durch Stützwände und von unten durch eine Bodenplatte geschützt werden.

Was gibt es hierbei für schall- und schwingungsdämpfende Maßnahmen bzw. aktive Schallschutzmaßnahmen in den drei Varianten.

Grundsätzlich wirkt sich eine Trasse in Troglage günstig auf die Schallausbreitung aus, da die tiefliegende Lärmquelle im Bereich der Gleise abgeschirmt wird. Weitere Verbesserungen können durch Unterschottermatten und Schienenstegdämpfer erreicht werden. Ob diese in der Planung des Projektes umgesetzt werden müssen, wird in der Entwurfsplanung genauer definiert.

Der Bewertungskatalog, sprich die Vergabe von 1 bis 5 Punkten, ist nicht nachvollziehbar. Die Aufbereitung ist nicht bürgerfreundlich.

Der Kriterienkatalog ist originär ein Arbeitsdokument für die Planer und war kein Dokument für die Zielgruppe Bürger/Öffentlichkeit. Dieses ist vielmehr die Plattform Webseite. Dort haben wir die zentralen Dinge des Kriterienkatalogs versucht allgemeinverständlich aufzubereiten - mittels Grafiken, Podcasts und Erläuterungen. Dennoch haben wir uns bewusst entschlossen, den Untersuchungskatalog der Öffentlichkeit als Beleg unserer ausführlichen Planungsentwicklungen transparent zu machen. Das ist ein freiwilliges, zusätzliches Angebot von unserer Seite.

Wurden bei der Bewertung im Rahmen des Kriterienkataloges Mitglieder von Stadt oder Bürgerinitiative berücksichtigt?

Die Interessen der Stadt und Bürger wurden im Kriterienkatalog berücksichtigt. Die Bewertung der Kriterien erfolgte durch die DB Netz und deren beauftragte Planer.

Sind die drei Varianten unter exakt gleichen Randbedingungen, d.h. Bauweisen, Schallschutzmaßnahmen, Simulationsmodell-Erstellung, bewertet worden?

Alle drei Varianten wurden bezogen auf die Berechnung der Lärmimmissionen mit gleichen Voraussetzungen berechnet. Für alle Trassen wurden 4 m hohe Lärmschutzwände angesetzt, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Genauso wurden das gleiche Geländemodell und die gleichen Zugzahlen für den Ist-, als auch den Prognosezustand verwendet. Ihrer Behauptung, das Ergebnis unserer Untersuchung seien gleichwertige Lärmimmissionswerte möchten wir widersprechen. Für einen festen Punkt im Untersuchungsgebiet unterscheiden sich die Immissionen natürlich je nach Höhenlage und Entfernung der Trassen. Gesamtheitlich betrachtet ergibt sich jedoch das Bild, dass die Bereiche mit Lärmimmissionen, aus welchen starke Betroffenheiten resultieren, sich lediglich verschieben, und dabei keine der Varianten zu einer insgesamt besseren Situation führt. Vereinfacht gesagt: Für jede der drei Varianten gibt es Gewinner und Verlierer.

Ist es richtig, dass die Entscheidung noch nicht gefallen ist?

Die DB Netz AG hat im Sommer 2020 die Planungsergebnisse sowie die Variantenbewertung dem BMVI und EBA vorgestellt. Hierbei wurde die Amtsvariante A0 als Vorzugsvariante empfohlen. Seither wird sie weiter geplant.

Wieso werden weiterhin für 2030 Zugzahlen angenommen, die im Wesentlich dem heutigen Aufkommen entsprechen?

Alle Schienenausbau- und -neubau-Projekte in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Prognosezahlen zu verwenden. Die aktuellen Zahlen sind aus der Prognose 2030. Diese liegen den Planungen zu Grunde, und mit diesen Zahlen soll auch ins Planfeststellungsverfahren gegangen werden.

Falls es bis dahin eine Prognose 2035 geben sollte, so wird diese natürlich als neue Grundlage herangezogen.

Die Zahlen aus der Prognose 2030 sind kein Status quo der heutigen Zugzahlen, sondern enthalten eine Steigerung. Zum Beispiel auf der zweigleisigen Strecke zwischen Daglfing und Trudering. Stand 2018/2019 fahren dort ca. 70 Züge am Tag, die Prognose 2030 sieht mit 139 Zügen pro Tag fast doppelt so viele vor.

Sie führen als Nutzen eine „Lärmentlastung“ an. Heute fahren an der Daglfinger Kurve wenige Züge relativ langsam. Zukünftig sollen viel mehr Züge und viel schneller fahren. Wie passt das zusammen?

Momentan gibt es im Projektgebiet kaum Schallschutzmaßnahmen. Es gibt eine Schallschutzwand an der Thomas-Hauser-Straße, aber insbesondere an der Strecke Daglfing-Trudering gibt es keinerlei Maßnahmen. Weiter wird das Projektgebiet heute nicht nur durch Lärm von der Strecke Daglfing-Trudering belastet, sondern auch von den Strecken München-0st - Riem und Trudering - München-Ost. Das sind Lärmquellen, die die Anwohner heute zu spüren bekommen. Wir werden durch den Aus- und Neubau erstmalig im gesamten Projektgebiet Schallschutz vorsehen, der sich an den gesetzlichen Vorgaben und strengen Grenzwerten orientiert, sodass es durch diese Schallschutzmaßnahmen im Projektgebiet größtenteils leiser wird im Vergleich zum Ist-Zustand. Trotz der erhöhten Zugzahlen, die der Berechnung zugrunde liegen, wird das Projektgebiet also entlastet.

Wie schnell können Züge die Truderinger Kurve realistisch befahren, wenn sie im Umschlagbahnhof Riem losfahren bzw. halten?

Die TK ist auf 80 km/h ausgelegt. Die Einfahrt in den Umschlagbahnhof Riem ist verkehrlich untersucht worden. Die Geschwindigkeit wird erst reduziert, wenn Güterverkehre in Umschlagbahnhof einfahren. Wichtig ist, dass die Züge den Bahnhof Trudering schnell durchfahren und nach kurzer Zeit räumen, um die Folgezugzeit zu minimieren.