Variantenbewertung DTK

Das Projektteam der DTK stellte im Juni die drei Untersuchungsvarianten A0, B1 und B2 der Öffentlichkeit auf einer eigenen Webseite vor und präsentierte sie zeitgleich dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die Abstimmung zwischen dem Projektteam, dem BMVI als Projektauftraggeber und dem Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde brachte die A0 als Vorzugsvariante hervor. Hier veranschaulichen wir Ihnen detailliert wichtige Bewertungskriterien.

Vorzugsvariante

Gemäß des Auftrags vom Bund soll die Strecke zwischen Trudering und Daglfing in Bestandslage zweigleisig ausgebaut werden. Als Ergebnis der abgestimmten Variantenbewertung haben die Projektbeteiligten, das Bundesministerium, das Eisenbahn-Bundesamt und das Projektteam, die auch als „Amtsvariante“ bekannte A0 als Vorzugsvariante benannt.

Wie kam die Bewertung zustande?

Der Auftraggeber BMVI legt großen Wert darauf und prüft genau, inwieweit sich die Planung der einzelnen Varianten an wichtigen Rahmenbedingungen orientiert und zieht diese für den Variantenvergleich heran:

Die Planungsgrundlage bilden zum einen verkehrliche Aspekte gemäß dem Bundesverkehrswegeplan 2030: Das sind unter anderem Entwurfs-Geschwindigkeiten und die Zahl der Züge, die künftig auf der Strecke fahren sollen.

Hinzu kommen weitere technische, ortsgebundene Parameter: Die Planer überlegen, wie die Strecke entsprechend der trassierungstechnischen Anforderungen geführt werden kann. Dazu zählen unter anderem Geschwindigkeiten, Streckensteigungen und Radien. Sie berücksichtigen dabei den Bestand der Bebauung und Infrastruktur und nehmen die erforderlichen Bauabläufe ins Visier, da Streckensperrungen über längere Zeiträume nicht möglich sind.

Der folgende Podcast gibt einen ersten Gesamtüberblick über entscheidende Kriterien der Bewertung des BMVI.

Schall und Erschütterung

Schall

Schallimmissionen sind im gesamten Projekt nicht auszuschließen. Gesamthaft betrachtet unterscheiden sich die Varianten in der Menge der betroffenen Wohngebäude nur geringfügig. Die Betroffenheiten verschieben sich lediglich. Demzufolge sind die Varianten als nahezu gleichwertig anzusehen.

Beispielsweise ist für die relativ stark betroffenen Einzelobjekte im Bereich der Thomas-Hauser-Straße die Trassenvariante B2 zu bevorzugen und die Variante B1 hier am ungünstigsten zu bewerten. Für andere Wohngebäude im Nahbereich der Strecke 5560 sind wiederum die Trassenvarianten B1 / B2 zu bevorzugen. Die B1 und B2 schaffen allerdings Betroffenheiten links der Bahn (Truderinger Straße), welche die A0 nicht mitbringt.

Im Zuge des Ausbaus der Bestandsstrecke werden in vielen Gebieten erstmals aktive Schallschutzmaßnahmen umgesetzt. Diese verringern die Geräuschbelastung im Vergleich zum Ist-Zustand.

  • Vergleich Bestand und Prognose mit A0

  • Vergleich Varianten A0 und B1

Dargestellt ist die Veränderung der Lärmbelastung der geplanten Variante A0 im Vergleich zum Bestand 2018. In grün eingefärbten Bereichen wird es nach Realisierung der Baumaßnahme leiser, in rot eingefärbten Bereichen lauter. Wird der Schieber ganz nach rechts bewegt, sieht man die Geräuschsituation am Tag. Bewegt man ihn ganz nach links, wird die Schallsituation nachts gezeigt.

Sie können sich in hochauflösenden PDF-Dokumenten die einzelnen Streckenabschnitte genau ansehen, diese mit Hilfe der Zoomfunktion vergrößern und die Dokumente herunterladen.

Grundlage der Betrachtung sind die prognostizierten Zugzahlen gemäß Bundesverkehrswegeplan 2030. Diese werden mit den Ist-Zugzahlen auf den bestehenden Strecken für das Jahr 2018 verglichen. Für die Ist-Situation wurde zudem ein Anteil von hundert Prozent Flüsterbremsen für Güterzüge angenommen (Ende 2019 lag dieser Anteil bei 93 Prozent).

Angenommen werden für die Variante A0 aktive Lärmschutzmaßnahmen: eine vier Meter hohe Lärmschutzwand auf der zur Wohnbebauung hingewandten Seite, keine Mittelwände zwischen den Gleisachsen, sondern lediglich Außenwände. Die Lärmberechnung erfolgte für 2,8 Meter über Gelände und ist repräsentativ für die Freiflächen beziehungsweise den Aufenthaltsbereich von Personen im Freien auf Höhe des Erdgeschosses von Gebäuden.

Schon gewusst?

Das menschliche Gehör kann Pegelhöhen nicht als absoluten Wert erfassen. Pegeldifferenzen von kleiner als 1 dB(A) sind nicht unterscheidbar. Veränderungen des Schallpegels von Verkehrsgeräuschen werden vom Gehör des Menschen ab etwa 3 dB(A) wahrgenommen. Eine Pegelverringerung um 10 dB(A) empfindet der Mensch als Halbierung der Lautstärke, eine Pegelverringerung um 5 dB(A) wird als spürbar leiser wahrgenommen.

Die detaillierte Planung der Immissionsschutzmaßnahmen erfolgt in späteren Planungsphasen im Rahmen der Schallberechnungen gemäß 16. BImSchV. Dabei werden das Kosten-Nutzen-Verhältnis und weitere Belange wie zum Beispiel städtebauliche Verträglichkeit berücksichtigt.

Erschütterung

Hinsichtlich der Beeinträchtigung durch Erschütterung ergeben sich in allen Varianten nur vereinzelt Betroffenheiten. Detaillierte Prognoseberechnungen müssen auf Basis der finalen Trassierung in der weiteren Entwurfsplanung noch erstellt und ausgewertet werden.

Umwelt

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Einen wichtigen Untersuchungsaspekt bilden die Flora und Fauna. Sie werden innerhalb der einzelnen Trassenverläufe in den Varianten A0, B1 und B2 unterschiedlich tangiert.

Das Eingriffsgebiet wurde flächendeckend kartiert und in Biotoptypen von geringer, mittlerer und hoher Wertigkeit eingeteilt. Versiegelte und überbaute Flächen haben in dieser Klassifizierung keinen Wert. Die hochwertigsten und am besten vernetzten Lebensräume befinden sich im Bereich der Daglfinger Kurve. Diese werden zudem im Ökoflächenkataster geführt. Das bedeutet, sie wurden bereits als Ausgleichsflächen für Bauprojekte der Landeshauptstadt München angelegt und würden durch eine Überbauung verloren gehen. In diesem Fall wären die Flächen im Verhältnis 1:1 durch alternative Lebensräume zu ersetzen.

Die Variante B2 greift im Vergleich am umfangreichsten in hochwertige Biotoptypen ein. Grundsätzlich beeinträchtigt ein Ausbau nah an den bestehenden Trassen die Flora und Fauna weniger als ein Neubau. Dieser ist mit einer zusätzlichen Versiegelung und Zerschneidungen verbunden. Die freiwerdenden Räume in den Varianten B1 und B2 im Bereich der bestehenden Trasse lassen sich zudem aufgrund des stark urban geprägten Umfelds nicht in hochwertige Biotoptypen zurückführen.

Es wurde auch der Umfang an Fläche, der durch die Ausbaumaßnahme neu versiegelt wird, betrachtet. Die Neuversiegelung für die bestandsferner geführten Varianten B1 und B2 liegt höher.

  • Variante A0

  • Variante B1

  • Variante B2

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Grundwasser

Im gesamten Projektgebiet ist hoch anstehendes Grundwasser vorzufinden. Weder im Bau- noch im Endzustand darf das Grundwasser mehr als zehn Zentimeter abgesenkt werden oder sich aufstauen. Es ist sicherzustellen, dass die Richtung der Grundwasserströmung nicht beeinflusst wird.

Alle drei Varianten werden die Grundwasserströmung erheblich beeinflussen, insbesondere durch Bauwerke, die in den Untergrund eingreifen. In Variante B2 ist diese Auswirkung allerdings am größten, da durch den vorgelagerten Trog der Truderinger Kurve zwei Barrieren zu unterwandern sind.

Hüllgraben

Die Verlegung des Hüllgrabens befindet sich derzeit noch in der Planung. Aufgrund der geringen Abweichungen zwischen den Hüllgrabenverläufen der einzelnen Varianten ist dieser als variantenneutral zu bewerten.

Trennung von Grünflächen

Innerhalb des Flächennutzungsplanes der Stadt München ist die Bahnlinie (entlang der Bahnlinien der S2 und der S4/S6) mit seinen Begleitflächen als „übergeordnete Grünbeziehung“ ausgewiesen. Damit sind wertige Grünflächen gemeint. Zusätzlich findet sich nördlich der Kfz-Verwahrstelle eine örtlich bedeutsame Grünbeziehung.

  • Variante A0

  • Variante B1

  • Variante B2

In Variante A0 wird der übergeordnete Grünzug entlang der Bahnlinie der S4/S6 beeinträchtigt, was eine geringe Trennungswirkung der Grünbeziehungen hervorruft.

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Raum und Verkehr

Freizeit und Erholung

Einerseits wurden die Auswirkungen auf vorhandene Freizeit- und Erholungseinrichtungen untersucht, andererseits auch das Potenzial freiwerdender Räume ermittelt.

Zu den bestehenden Einrichtungen für Freizeit und Erholung gehören ein Skatepark, Spielplatzflächen und eine Reitanlage.

  • Variante A0

  • Variante B1

  • Variante B2

Bei Variante A0 wird die Erholungsfläche nur am Rand gestreift. Die Kernzone der Fläche bleibt unberührt, wodurch die Funktionalität als Erholungsfläche weitestgehend erhalten bleibt. Für die Variante A0 besteht keine Möglichkeit, die Trasse zwischen Trudering und Daglfing als Radweg zu nutzen, da diese für den zukünftigen Zugbetrieb ausgebaut wird. Der vorgesehene Fußballplatz ist in der Planung berücksichtigt.

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Verkehrliche Erschließung (Straßen- und Wegenetz)

Untersucht wurde hierbei, wie Ortsteile durch nachhaltige und wirtschaftliche Verkehrswege und Verkehrsmittel optimal vernetzt werden können.

  • Variante A0

  • Variante B1

  • Variante B2

Bauausführung

Flächeninanspruchnahme Gelände Kfz-Verwahrstelle

Ein grundlegender Unterschied zwischen den Varianten ist die Auswirkung auf die Kfz-Verwahrstelle. Bei den Varianten B1 und B2 müsste die Kfz-Verwahrstelle vor Baubeginn verlegt werden.

Durch eine Verlegung würde sich der Baubeginn verzögern und infolgedessen auch die Inbetriebnahme der Bahnanlagen, was ein großes Risiko darstellt. Die Unwägbarkeiten bei der Flächensuche, bei Planung und Bau eines Ersatzstandorts können unter Umständen einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren in Anspruch nehmen.

  • Variante A0

  • Variante B1

  • Variante B2

In Variante A0 ist ein Erhalt der Kfz-Verwahrstelle in bestehender Lage möglich, da sie mit einer Eisenbahnüberführung (EÜ) der Truderinger Kurve überspannt wird.

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Frühere Inbetriebnahme der Truderinger Kurve

Die Trassierungen der Varianten A0, B1 und B2 unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt im Bereich des Nordringbauwerks. Dort kreuzen sich die Gleise der Truderinger Kurve und die Gleise der Strecke Trudering–Daglfing (Strecke 5560). In der Variante A0 liegt die Gleisgradiente der Truderinger Kurve aufgrund der Überführung über die Kfz-Verwahrstelle so hoch über der Strecke 5560, dass diese in Betrieb gehalten werden kann, während die Truderinger Kurve bereits gebaut wird. So kann die Truderinger Kurve bereits in einer frühen Bauphase in Betrieb gehen. In den Varianten B1 und B2 verläuft die Gradiente der Truderinger Kurve geländegleich und kann erst gebaut werden, wenn die Strecke 5560 in die westliche Lage verlegt wurde. Dies bedeutet, dass die Truderinger Kurve erst in einer viel späteren Bauphase in Betrieb gehen kann.

Aushubmassen und Lkw-Transporte

Während der Bauausführung fällt durch den Aushub von Erdmasse eine Vielzahl an Lkw-Fahrten an. Die Variante B2 erfordert hier mit Abstand die meisten Transporte.

Schnittstellenprojekte DB

Alle Varianten wurden auf Kompatibilität zu den Nachbarprojekten untersucht. Die Planungen der Schnittstellenprojekte sind unterschiedlich weit entwickelt bzw. fortgeschritten.

Im Folgenden eine Auflistung der benachbarten Projekte:

S-Bahn-Abstellanlange Steinhausen

Für das Schnittstellenprojekt DB Regio Steinhausen, das für das Betriebsprogramm der 2. S-Bahn-Stammstrecke notwendig wird, ist die Variantenbewertung der Daglfinger und Truderinger Kurve eine wichtige Planungsgrundlage.

Die Variante A0 ist bereits in die ersten Entwürfe für das Nachbarprojekt eingeflossen, hier entstehen hier die geringsten Konflikte.

Die Variante B1 greift wesentlich in den geplanten Instandhaltungsprozess und die Abstellung der Züge ein. Die höhenfreien Kreuzungen der Gleise der Instandhaltungsanlage und der Strecke zwischen Trudering und Daglfing bringen hohe Mehrkosten mit sich, da weitere Brückenbauwerke und Überführungen errichtet werden müssen.

Variante B2 ist gar nicht mit dem Stand der Planungen in Steinhausen vereinbar. Aufgrund der Lage der Truderinger Kurve nördlich der Hauptgleise entstehen umfangreiche Konflikte mit der geplanten Instandhaltungsanlage.

Wirtschaftlichkeit

Die Wirtschaftlichkeit bei Ausbauprojekten spielt eine große Rolle, da diese mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Hier ergibt sich zwischen den Varianten A0 und B1 kein signifikanter Unterschied – die Kosten der Variante A0 liegen nur geringfügig über denen der B1, während die Variante B2 deutlich teurer ist.

Die Variante B1 ist nach bisherigem Stand zwar am kostengünstigsten. Allerdings basiert die Kostenschätzung auf der Vorplanung, in der es viele Annahmen gibt, was letztlich eine Ungenauigkeit mit sich bringt.

Um eine Vergleichbarkeit aller Varianten zu gewährleisten, wurden die Kosten für die Varianten B1 und B2 bezüglich der Verlegung der Kfz-Verwahrstelle grob geschätzt. Dafür liegt noch kein Gutachten vor, es werden aber für die Entschädigung und den Restwert deutlich höhere Kosten erwartet, die nicht in die Kostenschätzung mit eingeflossen sind.

Bewertungsfazit

Wie wurden die Varianten untersucht?

Das Projektteam hat für die Vergleichbarkeit der drei Varianten einen Kriterienkatalog entwickelt.

Dieser besteht aus verschiedenen Betrachtungsebenen. Je tiefer man geht, desto mehr Details werden betrachtet – angefangen von Fachbereichen, über Hauptkriterien, bis hin zu Teilkriterien und Indikatoren.

Jede der drei Varianten (A0, B1 und B2) wurde anhand der gleichen Indikatoren mit Nutzenpunkten auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet, wobei 1 die schlechteste und 5 die beste Bewertung darstellt. Bei allen – sowohl quantitativ als auch qualitativ ermittelten – Kriterien wurde festgelegt, dass eine Bewertung mit unterschiedlichen Punktzahlen erst ab einem Unterschied größer 20 Prozent vergeben wird. Denn eine zu große Spreizung der Bewertung bei nur geringen Unterschieden war zu vermeiden. Eine Gewichtung bestimmter Kriterien wurde nicht vorgenommen. Über alle Ebenen (Fachbereich, Haupt- und Teilkriterien, Indikatoren) wurde das arithmetische Mittel gebildet, um letztendlich eine Nutzen-Bewertung jeder der drei Varianten zu erreichen.


Ein Bewertungsbeispiel

Beim Hauptkriterium „Wasser“ gibt es das Teilkriterium „Grundwasser“. Diesem wurden verschiedene Indikatoren zugewiesen, u.a. „Einfluss auf Grundwasserströmungen“. Dieser Indikator wurde auf einer Skala von 1 (schlechteste Bewertung) bis 5 (beste Bewertung) bewertet. Dabei erhielten Variante A0 und Variante B1 jeweils 3 Punkte und Variante B2 erhielt nur 1 Punkt.


Hauptargumente für die Vorzugsvariante A0

Setzt man die Kriterienbewertung zusätzlich ins Verhältnis zu den Kosten, stellen sich die Varianten A0 und B1 als nahezu gleichwertig heraus. Die Variante B2 schneidet deutlich schlechter ab. In einer Abwägung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses und der Risiken stellte sich die A0 letztendlich als Vorzugsvariante dar.

Das sind die Hauptargumente zusammengefasst:

  • Es gibt kein Risiko der Bauverzögerung aufgrund einer Verlegung der Kfz-Verwahrstelle (Dies wäre nur in Variante B1 und B2 erforderlich).
  • Eine wesentlich frühere Inbetriebnahme der Truderinger Kurve ist möglich.
  • Die Lärmbelastung für Anwohner ist nicht signifikant schlechter als bei der Variante B1; die Betroffenheiten verschieben sich lediglich im Projektgebiet.
  • Es gibt keinen Konflikt mit dem Schnittstellenprojekt DB Regio – Abstellanlage Steinhausen.
  • Es gibt geringere Eingriffe in Natur und Umwelt aufgrund des Baus nahe an der Bestandsstrecke.
  • In der zusammenhängenden Betrachtung dieser Kriterien und der Kostensituation ergab sich eine Entscheidung zugunsten der Variante A0.

Kommen Sie gern auf uns zu!

Wir hoffen, wir konnten Ihnen die Bewertung der Untersuchungsvarianten und -kriterien verständlich veranschaulichen.

Für Fragen oder Anliegen bieten wir Ihnen jederzeit die Möglichkeit, über unsere Kontaktadresse abs38@deutschebahn.com auf uns zuzukommen.

Die wichtigsten bisher eingereichten Fragen und Antworten zur DTK haben wir bereits für Sie zusammengestellt. Uns erreichten nach der Veröffentlichung der Untersuchungsvarianten bereits Fragen, die wir beantwortet haben und hier allgemein zur Verfügung stellen möchten: Hier geht`s zur Übersicht der neuesten Fragen und Antworten.

Wenn Sie künftig durch eine Infomail automatisch über die Projekte DTK informiert werden möchten, können Sie sich über den roten Button am oberen rechten Rand dieser Webseite dafür anmelden. Wir nehmen Sie dann in den Verteiler auf.

Fragen & Antworten

Die nachfolgenden Fragen stammen einerseits direkt aus dem Webcast, andererseits wurden sie bereits vorab oder im Anschluss an die Veranstaltung per E-Mail an das Projektteam gerichtet. Den gesamten FAQ-Katalog finden Sie hier.

Wurde die leicht abgewandelte Variante A1 auch untersucht? Wie sieht die Lärmbetroffenheit bei A1 im Vergleich zu A0 und B1 aus?

Die letzten Wochen haben wir dazu genutzt, die Variante A0 weiterzuentwickeln. Die Variante A1 ist nun unser aktuellster Planungsstand, für den jedoch noch keine detaillierten Untersuchungen zum Schallschutz vorliegen. Diese werden in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung durch einen Gutachter erstellt. Durch das Abrücken der Gleise von der Wohnbebauung um mehrere Meter ist an diesen Stellen mit einem besseren Ergebnis zu rechnen als bei der Variante A0.

Der Vergleich A0 und B1 hat uns jedoch schon gezeigt, dass es bezogen auf die Lärmbetroffenheit im Gesamtbild keine signifikanten Änderungen geben wird. Vermutlich würde ein Vergleich der Varianten A1, B1 und B2 auch zu gleichen Ergebnissen hinsichtlich der Belastung im Gesamtbild kommen. Die detaillierte Schallschutzberechnung wird in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung erfolgen.

Werden Details und der Plan zur A1 veröffentlicht?

Die Variante A1 wird aktuell noch ausgeplant. Sobald die Ergebnisse final vorliegen, werden wir einen entsprechenden Lageplan und Informationen dazu auf unserer Website veröffentlichen. Dies wird voraussichtlich Anfang 2021 der Fall sein. Bis dahin bitten wir um Geduld.

Wie werden die Bürger weiter informiert?

Wir haben einen neuen Newsletter (DTK-Infomail) eingeführt, der künftig regelmäßig bei Neuigkeiten alle Interessenten, die sich bislang dafür auf unserer Webseite angemeldet haben, informiert.

Zudem wird die Webseite eine weitere wichtige Plattform für die Bürgerinformation bleiben sowie die virtuellen Informationsformate wie dieser Webcast. Aber natürlich, sollten es die äußeren Rahmenbedingungen wieder zulassen, werden auch wieder Bürgerversammlungen organisiert.

Jederzeit haben die Bürger die Möglichkeit, auf uns mit ihren Fragen über unsere E-Mail-Adresse abs38@deutschebahn.com heranzutreten.

Seit 2018 haben wir im Übrigen mehr als 120 Anfragen per E-Mail zur DTK von verschiedenen Anspruchsgruppen erhalten und beantwortet.

Wo ist die Bürgerbeteiligung? Ausgewählt haben die DB und das Ministerium, nicht die Bürger:innen.

Nach unserem Empfinden scheint es Fehlannahmen in der Öffentlichkeit zu geben, was unter einer Bürgerbeteiligung generell zu verstehen ist. Sicherlich gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen einer Beteiligung der Bürger bzw. Öffentlichkeit sowie einer, oft gewünschten, Mitbestimmung der Bürger im Planungsprozess. Letzteres ist nicht möglich. Variantenbewertungen bzw. -entscheidungen obliegen den direkt am Projekt Beteiligten. Dies sind der Auftraggeber, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), die Aufsichtsbehörde, Eisenbahn-Bundesamt (EBA), und die DB Netz AG für die Umsetzung des Auftrags. Außerdem ist wichtig zu verstehen, dass Entscheidungen stets nach gemeinsamer Abstimmung der Projektbeteiligten entstehen. Und zudem erst nachdem die Betroffenen – Anwohner/Bürger – auch die Möglichkeit hatten, sich beispielsweise die Planung anzuschauen und ihre Anliegen und Vorschläge einzubringen.

Es war und ist nach wie vor ein dauerhaftes Ziel des Projektteams, eine Öffentlichkeitsbeteiligung, sogar in einem sehr frühen Projektstadium, freiwillig durchzuführen. Deshalb informieren wir die Bürger und Anwohner seit 2018 regelmäßig über das Fortschreiten der Projekte, indem wichtige Projektschritte aktiv mitgeteilt, erklärt und veranschaulicht werden. Seit 2019 kommunizieren wir sehr aktiv mit den politischen Stakeholdern und den Bürgern (nachzulesen auch im Downloadbereich unserer Homepage www.abs38.de).

Seit 2018 steht das Projektteam auch in einem kontinuierlichen direkten Kontakt mit einigen Anwohnern, die sich zwischenzeitlich auch zu einer inoffiziellen Bürgergruppe formiert haben. Einige Anwohnervertreter haben uns auch bereits mehrfach in unseren Projekträumlichkeiten zu Gesprächen besucht. Mit einer weiteren Anwohnergruppe tauschte sich das Projektteam bereits vielfach telefonisch aus. Das verdeutlicht unsere stetigen Bemühungen zum einen um Aufklärung als auch Bürgerbeteiligung. Letztere ist insbesondere auch dadurch realisiert worden, dass neben der ursprünglichen Planungsvariante auch ein Bürgervorschlag im Rahmen zweier Alternativvarianten auf Machbarkeit untersucht wurden. Dieser Vorschlag wurde in der ersten großen Bürgerversammlung, die die Bahn für Anwohner Anfang 2019 organisierte, an das Projektteam herangetragen.

Nachdem Mitte Mai 2020 die Ergebnisse der Variantenuntersuchung vorlagen, war es dem Projektteam ein Anliegen, diese zeitnah der Öffentlichkeit zu präsentieren. Da dies aufgrund der unbeständigen Gesundheitslage rund um die Corona-Pandemie nicht wie in der Vergangenheit durch eine Bürgerversammlung möglich war, wurden kurzerhand alternative Kommunikationswege entwickelt:

Eine eigene Webseite wurde gestaltet (www.abs38.de/untersuchungsvarianten-dtk.html) und im Juni veröffentlicht, auf der die Varianten in der Breite vorgestellt und anhand von Detailplänen (auch zum Download) sowie umfassenden Erläuterungen veranschaulicht wurden. Auch in der Folgezeit arbeitete das Projektteam konsequent an der Fortführung dieses Kommunikationsweges, da sich die Gesundheitslage nicht veränderte. Also wurde auch die Variantenbewertung durch den Projektauftraggeber BMVI der Öffentlichkeit zeitnah präsentiert, zunächst über eine weitere Webseite (https://www.abs38.de/variantenbewertung-dtk.html), gefolgt von einer ergänzenden virtuellen Informationsveranstaltung – dem Webcast, der weiterhin unter https://slidesync.com/eZvO1dNAVw abrufbar ist. Bewusst wurde ein großer Teil des Webcast als Fragerunde gestaltet, um auf die Anliegen der Teilnehmer gezielt eingehen zu können. Über die Möglichkeiten ihrer Teilhabe am Webcast haben wir die Anwohner mit einer Postwurfsendung im Vorfeld informiert, dazu eine Pressenmeldung verschickt und die Projektwebseite für die Ankündigung genutzt. Auch dies verdeutlicht das Ziel, möglichst viele Bürger und Interessenten zu erreichen.

Mittlerweile haben wir außerdem eine DTK-Infomail etabliert, die regelmäßig zu wichtigen Projektschritten informiert. Das Projektteam möchte größtmögliche Transparenz im Planungsprozess gewähren, allerdings halten wir es nicht für zielführend, dabei jeden kleinsten Planungsschritt zu veröffentlichen, sondern die Veröffentlichungen auf punktuell zentrale Planungsmeilensteine zu fokussieren.

Was ist für Sie der Unterschied zwischen Bürger-INFORMATION und Bürger-BETEILIGUNG?

Seit 2018 ist in punkto Bürgerkommunikation und infolge auch Bürgerbeteiligung Einiges geschehen.

Eine Bürgerinformation ist nach Auffassung des Projektteams eine vorgelagerte Form einer Bürgerbeteiligung. Ein gutes Beispiel ist die Webseite und daran gekoppelt der Webcast, der gerade auch durch diese Fragen-Antworten-Aufbereitung, eine intensive Nachbereitung erfahren hat. Das Projektteam kümmerte sich im Zuge dessen um jede einzelne Anfrage und spielte offene Punkte auch in Richtung des Planungsteams weiter, das sich mit den Anliegen auseinandersetzen und sogar, sofern es möglich ist, Anpassungen an der Planung vornehmen kann. So entstand nicht zuletzt auch der Planungsvorschlag zur aktuellen Variante A1, der aus der A0 hervorging und zuvor die Bürgervarianten B1 und B2 als Reaktion auf die Anmerkungen der Bürger zur vorgestellten ursprünglichen Variante A0.

Wieviel Prozent der Fläche mit dargestellter hoher Wertigkeit werden für die Herstellung der Daglfinger Kurve zerstört?

Die hochwertigen Teile der Ausgleichsflächen im Bereich des Hüllgrabens sind zusammenhängend und werden auch durch andere Teile des Vorhabens tangiert. Festzuhalten bleibt, dass sich die Daglfinger Kurve hinsichtlich des Eingriffs bei allen drei Varianten immer gleich verhält. Hier gibt es keine Unterschiede. Im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung werden Maßnahmen zum Erhalt, Ersatz und Rekultivierung der betroffenen Flächen entwickelt.

Können Sie den zusätzlichen Umfang an Schnitten durch hochwertige Biotope und den erhöhten Flächenverbrauch der Varianten B1 und B2 relativ zur Variante A0 beziffern?“

Die Varianten wirken sich auf unterschiedliche Weise auf die Umwelt aus. Verglichen wurden im Variantenvergleich der Flächenverbrauch von Lebensräumen verschiedener Wertigkeit (gering / mittel / hoch) sowie die Zerschneidungswirkung auf diese Lebensräume. Wie dem Bericht zum Variantenvergleich (S.47 bis S.49) zu entnehmen ist, weichen alle drei Varianten nur zu geringem Maße voneinander ab, was die absoluten Zahlen betrifft. Somit werden für diesen Faktor auch alle drei Varianten gleich bewertet.

Die Variante B2 greift jedoch am drastischsten in den Bereich der teilweise hochwertigen, amtlich kartierten Flächen im Bereich des Hüllgrabens ein, welche in der Zukunft einem hochwertigen Biotopstatus zugeführt werden sollen (Entwicklungsziel der Flächen). Hier ergeben sich insbesondere Konflikte mit Arten, welche unter europäischem Schutzstatus stehen. Angesichts der zumutbaren Alternativen A0 und B1 stellt dies ein großes Risiko bezüglich der Genehmigungsfähigkeit dar. Die Varianten A0 und B1 weisen diese Problematik nicht auf; sie sind daher auf das Kriterium `Beeinträchtigung Lebensräume´ bezogen als gleichwertig einzuschätzen.

Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass ein Ausbau entlang bestehender Trassen eine geringere Belastung der örtlichen Lebensräume bedeutet als Trassenführungen in größerer Entfernung zum Bestand. Dazu kommt, dass sich im städtischen Umfeld des Gleisdreiecks die in den Varianten B1 und B2 potenziell freiwerdenden Flächen an der Strecke Daglfing-Trudering nicht zu hochwertigen Lebensräumen aufwerten lassen.

Wann wird eine Variante untersucht, bei der der Güterverkehr an München vorbei und nicht durchgeleitet wird?

Sobald eine Trasse vorgeschlagen und in den Bundesverkehrswegplan aufgenommen wird, haben wir die Möglichkeit, diese zu beplanen. Bisher ist eine Trasse entlang der A99 nicht im Bundesverkehrswegeplan vorgesehen, somit haben wir auch keine Planungsaktivität in diesem Bereich vorgenommen und werden dies auch nicht tun.

Hat die Verlegung des Hüllgrabens Auswirkungen auf das Grundwasser und die Höhe des Grundwasserspiegels?

Im gesamten Projektgebiet ist das Grundwasser ein wichtiges Thema, das uns auch in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung intensiv begleiten wird. Wir schreiben aktuell für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung einen Planungsauftrag aus, bei dem eine 3D-Modellierung der Grundwasserströme angefertigt werden soll. Zum einen soll dort detailliert untersucht werden, welche Wechselwirkungen der Hüllgraben mit dem Grundwasser hat. Zum anderen wird beleuchtet, wie sich das Grundwasser bei den Trogbauwerken aufstauen wird. Dort gibt es auch bestimmte Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen.

Kann die KFZ-Verwahrstelle nicht verlegt werden?

Die KFZ-Verwahrstelle München wird vom Polizeipräsidium München betrieben und ist somit eine Anlage des Freistaats Bayern. Wir waren dort mehrfach vor Ort und haben mit den Beteiligten und Immobilien Freistaat Bayern gesprochen. Dem Thema ist dort relativ ablehnend begegnet worden.

Denn die Verlegung läuft nicht über die Deutsche Bahn ab. Werden für den Bau der Strecke Grundstücke benötigt, so zahlt die Deutsche Bahn eine Entschädigung, die sich am Verkehrswert der Grundstücke orientiert.

Der Freistaat müsste dann das Thema der Verlegung selbst steuern, hätte auch gewisse Mehrkosten und wäre mit Bauaktivitäten belastet. Obwohl der Freistaat erst ablehnend war, signalisierte er in der letzten Stadtratssitzung, dass er zu Gesprächen bereit ist. Diese Gesprächsmöglichkeit werden wir wahrnehmen.

Allerdings wären mit der Verlegung der KFZ-Verwahrstelle auch Risiken verbunden. Denn die Verlegung muss bereits durchgeführt sein, bevor mit dem Bau der Kurve begonnen wird. Dies birgt das Risiko einer zeitlichen Verschiebung. Denn der Freistaat würde mit einer frühzeitigen Verlegung während des Planfeststellungsverfahrens ebenfalls ein Risiko eingehen, da sich die Planung in dieser Phase nochmal ändern könnte. Diese Risiken wurden in der Variantenbewertung auch eingerechnet und als relativ hoch eingeschätzt, denn sie könnten sich in einer Bauzeitverlängerung oder durch einen verspäteten Baubeginn niederschlagen.

Wie kommen Sie zu der Aussage, dass es nach der Baumaßnahme leiser sein wird als vorher?

In dem Vergleich zwischen dem Ist-Zustand und dem Zustand nach der Baumaßnahme sind die steigenden Zugzahlen gemäß Prognose 2030 wie auch die dann gefahrenen Geschwindigkeiten berücksichtigt. Die Prognose 2030 entsprechend dem Bundesverkehrswegeplan weist dabei in etwa eine Verdreifachung der Zugzahlen für den Tageszeitraum und eine Verdoppelung im Nachtzeitraums auf. Die Reduzierung der Lärmbelastung begründet sich dadurch, dass aktuell im Gebiet kein bzw. kaum aktiver Schallschutz vorhanden ist. Bei dem Aus- bzw. Neubau der Strecken sind wir gesetzlich verpflichtet, die geltenden Grenzwerte gemäß 16. Bundesimmissionsschutzverordnung einzuhalten. Hieran orientiert sich die Dimensionierung des Schallschutzes.

Wieso bleibt die Belastung für die Anwohner:innen über die drei Varianten gleich, wenn doch die Varianten B1/B2 weiter von den Häusern entfernt sind als Variante A0?

Die Belastung für die Anwohner ist über die drei Varianten nicht für jeden Anwohner gleich. Allerdings ist die Gesamtbelastung des Projektgebietes bei allen Varianten ungefähr gleich. Je nach Variante verschiebt sich die Belastung auf ein anderes Gebiet. So wird die Gesamtbelastung für alle Anwohner im gesamten Projektgebiet durch keine der drei Varianten signifikant verringert.

Zum Beispiel führt die Variante A0 die Truderinger Kurve in Dammlage und schirmt so den Lärm der Bestandsstrecken relativ gut ab. Das ist in den anderen Varianten nicht so. Die Varianten B1 und B2 rücken zwar von den Wohnbebauungen etwas ab, haben dafür aber mehr Auswirkungen auf die Bebauungen westlich der Bestandsstrecken als die Amtsvariante A0.

Worin besteht der Konflikt mit der S-Bahn-Station Steinhausen?

Die 2. Ausbaustufe des Werks Steinhausen ist ein kritischer Baustein des Betriebsprogramms der 2. S-Bahn-Stammstrecke. Schnittstellen ergeben sich in allen drei Varianten, da die Gleisanlagen beider Projekte sich im Bereich des Nordringbauwerks kreuzen. Für die Strecke Daglfing-Trudering gilt dabei, dass je weiter diese sich nach Westen verschiebt (in den Varianten B1 und B2), desto mehr Gleisachsen sind zu unterqueren, was zu erheblichen Mehrkosten und Konflikten in der unterschiedlichen Höhenlage führt. Die Variante B2, mit der nördlich der Stammstrecke Richtung Riem liegenden Truderinger Kurve verunmöglicht dabei die nötigen Instandhaltungsprozesse im Werk Steinhausen. Beide Projekte, DTK und Werk Steinhausen, haben an vielerlei Stellen gemeinsame Lösungen entwickelt und werden dies auch in der weiteren Planung tun. Jedoch ist aufgrund der beschriebenen Zwangspunkte dies nicht überall möglich, was sich in der Bewertung der Varianten widerspiegelt.

Sie suggerieren in Ihrer Darstellung, dass die Lärmbelastung für Anwohner nicht signifikant schlechter ist als bei der Variante B1. Wie können Sie so eine Behauptung aufstellen, ohne die Lärmschutzmaßnahmen klar definiert haben?

Die Variantenuntersuchung wurde auf der Planungstiefe der Vorplanung durchgeführt. Dieser Planungsstand lässt keine detaillierte Ausplanung aller Lärmschutzmaßnahmen zu, da z.B. die genauen Abmessungen von Brücken oder Trögen noch nicht feststehen. Es wurde daher eine Annahme getroffen, die für alle drei Varianten gleich ist, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Dabei wurde eine Lärmschutzwand von 4 m Höhe auf der zur Wohnbebauung zeigenden Seite der Gleisachse angenommen. Weitere Maßnahmen wie Mittelwände zwischen den Schienen oder Schienenstegdämpfer wurden nicht betrachtet.

Grundlage für die Gestaltung der Lärmschutzmaßnahmen ist letztendlich der gesetzlich vorgeschriebene Lärmschutz gemäß 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BimSchV). Dieser wird in der Genehmigungsplanung detailliert ausgeplant. Hätte man alle Varianten mit allen maximal möglichen Lärmschutzmaßnahmen berechnet, wäre nicht sicherzustellen gewesen, dass für alle diese Maßnahmen überhaupt gesetzlicher Anspruch besteht. Von daher wäre ein verfälschtes Bild entstanden, welches keine Vergleichbarkeit zwischen den Varianten zugelassen hätte.

Werden die Werte der 16. BimSchV von 59/69 dB für Wohngebiete eingehalten und mit welchen Maßnahmen wird dies sichergestellt?

In der Vorplanung werden nur erste Voruntersuchungen zum Thema Schallschutz angestellt.

Erst in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung werden die Schallschutzmaßnahmen final ausgeplant. Es werden dann konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der 16. BImSchV detailliert festgelegt, um die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte einzuhalten.

Das Brückenbauwerk der Truderinger Kurve in der A0 Variante müsste doch mit einer hohen Lärmschutzwand versehen sein. Diese Brücke und die Lärmschutzwand müssten wie ein Spoiler für die Frischluft nach München wirken.

Das Thema Frischluftschneise hat sich unser Umweltplaner bei den verschiedenen Varianten sehr detailliert angeschaut. Die Hauptfrischluftschneisen nach München verlaufen zwischen Trudering und München-Ost auf den bestehenden Eisenbahnstrecken. Aber auch zwischen Riem und München-Ost. Diese werden durch die Truderinger Kurve nicht tangiert. So hat das Dammbauwerk der Truderinger Kurve nur eine sehr geringe Auswirkung auf das Thema Frischluftschneisen, weil die großen bestehenden Frischluftschneisen in Richtung Stadt auch in der Variante A0 bestehen bleiben.

Wenn die Lärmpegel in der aktuellen Planung keine Detailaussagen zulässt, wie kommen Sie auf das Ergebnis, dass es zu Verschiebungen von Lärmbelastungen kommen kann?

Die Untersuchung auf Tiefe einer Vorplanung lässt durchaus einen vergleichenden Schluss zu, wo ist es in welcher Variante lauter wird. Wie allerdings der Lärmschutz konkret aussieht, wird erst an späterer Stelle innerhalb der im Vergleich zur Vorplanung genaueren Entwurfs- und Genehmigungsplanung deutlich.

Wie sieht die Erhöhung der Lärmbelastung an der Daglfinger Kurve aus?

Die Daglfinger Kurve ist zweigleisig und führt von Riem in Richtung Daglfing. Sie kreuzt dabei zwei Strecken höhenfrei, sprich die Gleise der Daglfinger Kurve führen unter der kreuzenden Strecke hindurch. Die Gleise tauchen in Riem ab und befinden sich dann in Trog- und Tunnellage, um die Bestandsstrecken zwischen München Ost und Riem zu unterqueren. Die Trasse taucht erst Richtung Daglfing wieder auf. Die Trog- und Tunnellage reduziert die Lärmimmissionen aus der Daglfinger Kurve deutlich, insbesondere die überdeckelten Bereiche haben eine hohe abschirmende Wirkung. Dennoch fließt auch dieser Bereich natürlich in die Planung von Lärmschutzmaßnahmen ein.

Bitte erläutern Sie Troglage!

Ein Trog ist ein umfassendes, langgestrecktes Bauwerk, das nach oben hin offen ist. I.d.R. besteht es aus Stahlbeton. Es wird meistens im Rampenbereich vor oder nach einem Tunnel oder tunnelartigem Bauwerk im Bereich der Gleisabsenkung oder des -anstiegs erforderlich. Sind die Wände der Tröge sehr hoch bzw. befindet sich der Trog tiefer in der Erde, kann es erforderlich werden, dass Tröge aus statischen Gründen teilweise mit Deckel (Decke auf den Stützwänden) oder Riegel (Querbalken aus Stahlbeton in regelmäßigen Abständen) gestützt werden. In Troglage befinden sich also Gleise, wenn sie tiefer als die Geländeoberfläche liegen und gegen das Erdreich und ggf. eintretendes Grundwasser seitlich durch Stützwände und von unten durch eine Bodenplatte geschützt werden.

Was gibt es hierbei für schall- und schwingungsdämpfende Maßnahmen bzw. aktive Schallschutzmaßnahmen in den drei Varianten.

Grundsätzlich wirkt sich eine Trasse in Troglage günstig auf die Schallausbreitung aus, da die tiefliegende Lärmquelle im Bereich der Gleise abgeschirmt wird. Weitere Verbesserungen können durch Unterschottermatten und Schienenstegdämpfer erreicht werden. Ob diese in der Planung des Projektes umgesetzt werden müssen, wird in der Entwurfsplanung genauer definiert.

Der Bewertungskatalog, sprich die Vergabe von 1 bis 5 Punkten, ist nicht nachvollziehbar. Die Aufbereitung ist nicht bürgerfreundlich.

Der Kriterienkatalog ist originär ein Arbeitsdokument für die Planer und war kein Dokument für die Zielgruppe Bürger/Öffentlichkeit. Dieses ist vielmehr die Plattform Webseite. Dort haben wir die zentralen Dinge des Kriterienkatalogs versucht allgemeinverständlich aufzubereiten - mittels Grafiken, Podcasts und Erläuterungen. Dennoch haben wir uns bewusst entschlossen, den Untersuchungskatalog der Öffentlichkeit als Beleg unserer ausführlichen Planungsentwicklungen transparent zu machen. Das ist ein freiwilliges, zusätzliches Angebot von unserer Seite.

Wurden bei der Bewertung im Rahmen des Kriterienkataloges Mitglieder von Stadt oder Bürgerinitiative berücksichtigt?

Die Interessen der Stadt und Bürger:innen wurden im Kriterienkatalog berücksichtigt. Die Bewertung der Kriterien erfolgte durch die DB Netz und deren beauftragte Planerinnen und Planer.

Sind die drei Varianten unter exakt gleichen Randbedingungen, d.h. Bauweisen, Schallschutzmaßnahmen, Simulationsmodell-Erstellung, bewertet worden?

Alle drei Varianten wurden bezogen auf die Berechnung der Lärmimmissionen mit gleichen Voraussetzungen berechnet. Für alle Trassen wurden 4 m hohe Lärmschutzwände angesetzt, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Genauso wurden das gleiche Geländemodell und die gleichen Zugzahlen für den Ist-, als auch den Prognosezustand verwendet. Ihrer Behauptung, das Ergebnis unserer Untersuchung seien gleichwertige Lärmimmissionswerte möchten wir widersprechen. Für einen festen Punkt im Untersuchungsgebiet unterscheiden sich die Immissionen natürlich je nach Höhenlage und Entfernung der Trassen. Gesamtheitlich betrachtet ergibt sich jedoch das Bild, dass die Bereiche mit Lärmimmissionen, aus welchen starke Betroffenheiten resultieren, sich lediglich verschieben, und dabei keine der Varianten zu einer insgesamt besseren Situation führt. Vereinfacht gesagt: Für jede der drei Varianten gibt es Gewinner und Verlierer.

Ist es richtig, dass die Entscheidung noch nicht gefallen ist?

Die DB Netz AG hat im Sommer 2020 die Planungsergebnisse sowie die Variantenbewertung dem BMVI und EBA vorgestellt. Hierbei wurde die Amtsvariante A0 als Vorzugsvariante empfohlen. Seither wird sie weiter geplant.

Wieso werden weiterhin für 2030 Zugzahlen angenommen, die im Wesentlich dem heutigen Aufkommen entsprechen?

Alle Schienenausbau- und -neubau-Projekte in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Prognosezahlen zu verwenden. Die aktuellen Zahlen sind aus der Prognose 2030. Diese liegen den Planungen zu Grunde, und mit diesen Zahlen soll auch ins Planfeststellungsverfahren gegangen werden.

Falls es bis dahin eine Prognose 2035 geben sollte, so wird diese natürlich als neue Grundlage herangezogen.

Die Zahlen aus der Prognose 2030 sind kein Status quo der heutigen Zugzahlen, sondern enthalten eine Steigerung. Zum Beispiel auf der zweigleisigen Strecke zwischen Daglfing und Trudering. Stand 2018/2019 fahren dort ca. 70 Züge am Tag, die Prognose 2030 sieht mit 139 Zügen pro Tag fast doppelt so viele vor.

Sie führen als Nutzen eine „Lärmentlastung“ an. Heute fahren an der Daglfinger Kurve wenige Züge relativ langsam. Zukünftig sollen viel mehr Züge und viel schneller fahren. Wie passt das zusammen?

Momentan gibt es im Projektgebiet kaum Schallschutzmaßnahmen. Es gibt eine Schallschutzwand an der Thomas-Hauser-Straße, aber insbesondere an der Strecke Daglfing-Trudering gibt es keinerlei Maßnahmen. Weiter wird das Projektgebiet heute nicht nur durch Lärm von der Strecke Daglfing-Trudering belastet, sondern auch von den Strecken München-0st - Riem und Trudering - München-Ost. Das sind Lärmquellen, die die Anwohner heute zu spüren bekommen. Wir werden durch den Aus- und Neubau erstmalig im gesamten Projektgebiet Schallschutz vorsehen, der sich an den gesetzlichen Vorgaben und strengen Grenzwerten orientiert, sodass es durch diese Schallschutzmaßnahmen im Projektgebiet größtenteils leiser wird im Vergleich zum Ist-Zustand. Trotz der erhöhten Zugzahlen, die der Berechnung zugrunde liegen, wird das Projektgebiet also entlastet.

Wie schnell können Züge die Truderinger Kurve realistisch befahren, wenn sie im Umschlagbahnhof Riem losfahren bzw. halten?

Die TK ist auf 80 km/h ausgelegt. Die Einfahrt in den Umschlagbahnhof Riem ist verkehrlich untersucht worden. Die Geschwindigkeit wird erst reduziert, wenn Güterverkehre in Umschlagbahnhof einfahren. Wichtig ist, dass die Züge den Bahnhof Trudering schnell durchfahren und nach kurzer Zeit räumen, um die Folgezugzeit zu minimieren.