Schall- und Erschütterungsschutz

  • Schall- und Erschütterungsschutz

  • Aktive Schallschutzmaßnahmen

  • Passive Schallschutzmaßnahmen

Schallschutz

Im Bundes-Immissionsschutzgesetz hat der Gesetzgeber das Prinzip der Lärmvorsorge verankert. Demnach müssen an Neu- und Ausbaustrecken – folglich auch bei der ABS 38 – schädliche Umwelteinwirkungen von Verkehrsgeräuschen verhindert und Lärmgrenzwerte eingehalten werden. In der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) ist konkret festgelegt, wann Anlieger eines Schienenweges Anspruch auf Schallschutz haben.

Anwohner haben also durch den Ausbau der bestehenden Strecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Anspruch auf Schall- und Erschütterungsschutzmaßnahmen.

Dies sind in erster Linie aktive Maßnahmen an der Strecke, die wir im Zuge des Streckenausbaus bei Anspruch auf Lärmvorsorge entlang der Gleise ergreifen. Wo aktive Schallschutzmaßnahmen nicht möglich sind, setzen wir auch passive Maßnahmen um. Aktive und passive Maßnahmen werden vollständig aus dem Projekt finanziert.

Die Deutsche Bahn verfügt über ein vielfältiges Portfolio lärmmindernder Technologien. Mehr zum Thema Schallschutz bei der Bahn finden Sie auf dem Lärmschutzportal der Deutschen Bahn.

Unsere Planer entwickeln auf der Basis der vorgegebenen Richtlinien ein jeweils passendes Konzept und stimmen dies mit den zuständigen Behörden und den betroffenen Anwohnern ab. Bei einer Kostenbeteiligung durch die Kommunen oder die betroffenen Anwohner können wir im Einzelfall darüberhinausgehende Schallschutzmaßnahmen planen und umsetzen.

Erschütterungsschutz

Im nahen Umfeld von Eisenbahnstrecken treten Erschütterungen durch vorbeifahrende Züge auf. Sie breiten sich entweder als Körperschall über das Erdreich oder als Luftschall aus und nehmen mit zunehmendem Abstand zu den Gleisen ab. Teilweise sind diese Erschütterungen noch in Gebäuden nahe den Gleisen als Vibrationen spürbar. Werden durch die Schwingungen der Decken und Wände hörbare Schallwellen erzeugt, spricht man von sogenanntem "sekundären Luftschall".

Der Schutz vor Erschütterungen ist, wie auch der Schallschutz, im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Um schädliche Umwelteinwirkungen durch Erschütterungen zu vermeiden, führen wir entlang der Ausbaustrecke München–Mühldorf–Freilassing entsprechende erschütterungstechnische Untersuchungen durch, die Immissionen aus bestehenden Anlagen werden als Vorbelastung angerechnet. Maßnahmen zur Minderung der Erschütterungen planen wir entsprechend dieser Beurteilung und auf den Einzelfall abgestimmt.

Eine direkte Beeinträchtigung oder Schädigung der Gebäudesubstanz durch Körperschall, der vom Schienenverkehr ausgeht, ist jedoch auch bei sehr dicht an der Bahnstrecke stehenden Gebäuden nicht zu befürchten.

Mögliche Technologien zum Schutz vor Erschütterungen sind der Einsatz von elastischer Schwellenbesohlung und die Ausstattung mit einem Masse-Feder-System. Welche Maßnahmen konkret zum Einsatz kommen, wird der Verlauf der weiteren Planungen zeigen.

#Leise Schiene

Bund und DB haben Ende 2020 ein neues Lärmschutzziel für 2030 vereinbart: Die Hälfte aller Bürgerinnen und Bürger an Bahnstrecken sollen vom Schienenlärm entlastet werden. Das sind rund 800.000 Menschen, die künftig ruhiger leben und schlafen sollen.

Außerdem wurde die DB-Cargo- Flotte pünktlich zum Jahresende 2020 vollständig mit Flüsterbremsen ausgestattet. 63.000 Güterwagen sind nun auf leisen Sohlen unterwegs. Mehr zum neuen Lärmschutzziel von DB und Bund erfahren Sie hier.