Schall- und Erschütterungsschutz
Schall- und Erschütterungsschutz
Aktive Schallschutzmaßnahmen
Passive Schallschutzmaßnahmen
Schallschutz
Im Bundes-Immissionsschutzgesetz hat der Gesetzgeber das Prinzip der Lärmvorsorge verankert. Demnach müssen an Neu- und Ausbaustrecken – folglich auch bei der ABS 38 – schädliche Umwelteinwirkungen von Verkehrsgeräuschen verhindert und Lärmgrenzwerte eingehalten werden. In der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) ist konkret festgelegt, wann Anlieger eines Schienenweges Anspruch auf Schallschutz haben.
Anwohner haben also durch den Ausbau der bestehenden Strecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Anspruch auf Schall- und Erschütterungsschutzmaßnahmen.
Dies sind in erster Linie aktive Maßnahmen an der Strecke, die wir im Zuge des Streckenausbaus bei Anspruch auf Lärmvorsorge entlang der Gleise ergreifen. Wo aktive Schallschutzmaßnahmen nicht möglich sind, setzen wir auch passive Maßnahmen um. Aktive und passive Maßnahmen werden vollständig aus dem Projekt finanziert.
Die Deutsche Bahn verfügt über ein vielfältiges Portfolio lärmmindernder Technologien. Mehr zum Thema Schallschutz bei der Bahn finden Sie auf dem Lärmschutzportal der Deutschen Bahn.
Unsere Planer entwickeln auf der Basis der vorgegebenen Richtlinien ein jeweils passendes Konzept und stimmen dies mit den zuständigen Behörden und den betroffenen Anwohnern ab. Bei einer Kostenbeteiligung durch die Kommunen oder die betroffenen Anwohner können wir im Einzelfall darüberhinausgehende Schallschutzmaßnahmen planen und umsetzen.
Erschütterungsschutz
Im nahen Umfeld von Eisenbahnstrecken treten Erschütterungen durch vorbeifahrende Züge auf. Sie breiten sich entweder als Körperschall über das Erdreich oder als Luftschall aus und nehmen mit zunehmendem Abstand zu den Gleisen ab. Teilweise sind diese Erschütterungen noch in Gebäuden nahe den Gleisen als Vibrationen spürbar. Werden durch die Schwingungen der Decken und Wände hörbare Schallwellen erzeugt, spricht man von sogenanntem "sekundären Luftschall".
Der Schutz vor Erschütterungen ist, wie auch der Schallschutz, im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Um schädliche Umwelteinwirkungen durch Erschütterungen zu vermeiden, führen wir entlang der Ausbaustrecke München–Mühldorf–Freilassing entsprechende erschütterungstechnische Untersuchungen durch, die Immissionen aus bestehenden Anlagen werden als Vorbelastung angerechnet. Maßnahmen zur Minderung der Erschütterungen planen wir entsprechend dieser Beurteilung und auf den Einzelfall abgestimmt.
Eine direkte Beeinträchtigung oder Schädigung der Gebäudesubstanz durch Körperschall, der vom Schienenverkehr ausgeht, ist jedoch auch bei sehr dicht an der Bahnstrecke stehenden Gebäuden nicht zu befürchten.
Mögliche Technologien zum Schutz vor Erschütterungen sind der Einsatz von elastischer Schwellenbesohlung und die Ausstattung mit einem Masse-Feder-System. Welche Maßnahmen konkret zum Einsatz kommen, wird der Verlauf der weiteren Planungen zeigen.
#Leise Schiene
Bund und DB haben Ende 2020 ein neues Lärmschutzziel für 2030 vereinbart: Die Hälfte aller Bürgerinnen und Bürger an Bahnstrecken sollen vom Schienenlärm entlastet werden. Das sind rund 800.000 Menschen, die künftig ruhiger leben und schlafen sollen.
Außerdem wurde die DB-Cargo- Flotte pünktlich zum Jahresende 2020 vollständig mit Flüsterbremsen ausgestattet. 63.000 Güterwagen sind nun auf leisen Sohlen unterwegs. Mehr zum neuen Lärmschutzziel von DB und Bund erfahren Sie hier.
Aktiver Schallschutz
Aktiv nennt man jene Schallschutzmaßnahmen, die direkt am Entstehungsort sowie auf dem Ausbreitungsweg des Schalls wirken. An vorderster Stelle sind hier die Schallschutzwände zu nennen.
Schallschutzwälle sind aus ökologischer Sicht eine gute Alternative zu Wänden, wegen des hohen Flächenverbrauchs sind Wälle aber insbesondere in dicht bebauten Gebieten oft nicht realisierbar.
Daher ist die Schallschutzwand das am häufigsten eingesetzte Mittel des aktiven Schallschutzes. Die Wände bestehen meist aus Aluminium, wir verwenden aber auch Beton, Glas, Holz oder eine Kombination der genannten Materialien. Für Aluminium sprechen die leichte Handhabbarkeit und die gute Rückführung in den Wertstoffkreislauf. Schallschutzwände sind zur Gleisseite hin hoch absorbierend gestaltet, um Schallreflexionen fast vollständig zu vermeiden.
Passiver Schallschutz
Die Bahn kann Schallschutzwände in bestimmten städtebaulichen und topographischen Situationen nicht in der für die Einhaltung der Grenzwerte erforderlichen Höhe realisieren. Fehlen die Voraussetzungen, wird ergänzend oder ausschließlich der passive Schallschutz angewendet.
Hierbei handelt es sich um schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, mit denen wir die Einhaltung der deutlich niedrigeren Grenzwerte im Inneren von Schlaf- und Wohnräumen gewährleisten. Für den Schutz der Innenräume ist neben dem Einbau von Schallschutzfenstern in Einzelfällen auch eine Dämmung von Außenwänden und Dächern erforderlich. Zusätzlich können in Schlafräumen schalldämmende Lüfter für eine ausreichende Belüftung installiert werden.