Herzlich willkommen auf unserer Informationsseite
zum Streckenabschnitt PFA 1.4!
Der Abschnitt, den wir Ihnen im Folgenden näher vorstellen möchten, erstreckt sich im westlichen Stadtgebiet von Dorfen und umfasst die Stadtteile Embach, Esterndorf und Anning.
Ursprünglich hatten wir geplant, Ihnen das Vorhaben persönlich bei einer Informationsveranstaltung vorzustellen. Unter den derzeitigen Umständen ist dies leider nicht möglich. Dennoch möchten wir nicht auf die Information und den Austausch mit den Menschen vor Ort verzichten. Wir haben daher alle Informationen rund um den Streckenabschnitt hier für Sie aufbereitet.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit eine E-Mail schreiben oder Sie buchen eine telefonische Sprechstunde über das Kontaktformular und wir rufen Sie gerne zurück.
Eisenbahnüberführungen
Schallschutz
Die geplanten Maßnahmen im Überblick
Der Abschnitt 1.4 liegt auf der Bahnlinie zwischen Markt Schwaben und Ampfing. Die Ausbaumaßnahmen im Bereich der 4,8 Kilometer langen Strecke (Bahn-Kilometer 40,200 – 45,000) liegen im westlichen Stadtgebiet von Dorfen im Landkreis Erding.
Fünf bestehende Eisenbahnüberführungen im Bereich zwischen Embach und Lappach werden im Rahmen des Ausbaus für das zweite Gleis erweitert. Im Abschnitt 1.4 gibt es keine Maßnahmen an Stationen oder Bahnübergängen.
Das zweite Gleis wird auf dem gesamten Bereich zwischen km 40,200 und 45,000 nördlich des bestehenden Gleises errichtet.
Im Zuge der Ausbaustrecke München–Mühldorf–Freilassing (ABS 38) wird die komplette Strecke elektrifiziert und in weiten Teilen zweigleisig ausgebaut. Damit erhöhen wir die Kapazität der Strecke und ermöglichen bessere Verbindungen. Durch die Anhebung der Streckenhöchstgeschwindigkeit auf bis zu 200 Stundenkilometer machen wir kürzere Reisezeiten möglich. Nach dem Ausbau können auf der Strecke moderne und umweltfreundliche Elektroloks fahren.
Weitere Themen
Aufgrund der wesentlichen Änderungen an der Bahnstrecke im Zuge des Ausbaus haben Anwohnerinnen und Anwohner einen Anspruch auf Maßnahmen zum Schall- und Erschütterungsschutz. Die Grenzwerte, die dabei einzuhalten sind, werden im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt.
Im Rahmen der Planung haben externe Schallgutachter ein umfangreiches Schall- und Erschütterungsgutachten erstellt. Aus diesem wurden konkrete Maßnahmen abgeleitet, um die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung einzuhalten.
Schallschutzmaßnahmen können sowohl aktiv (z.B. Schallschutzwände an der Bahnstrecke) als auch passiv (z.B. Lüfter am Haus) sein.
Weil das zweite Gleis größtenteils unmittelbar neben das bestehende Gleis gebaut wird, reicht es nur gelegentlich an Schutzgebiete heran. Dennoch sind wir uns unserer Verantwortung für die Natur und die Umwelt bewusst. Ihr Schutz ist uns ein besonderes Anliegen.
Alle Belange des Umwelt- und Naturschutzes wurden daher bereits während der Planungen berücksichtigt. Dazu gehört zum Beispiel auch die Untersuchung der Pflanzen- und Tierwelt mitsamt ihren Lebensräumen. Bei einer ausführlichen Umweltkartierung wurden entlang der Strecke über einen Zeitraum von einem Jahr alle relevanten Pflanzen- und Tierarten sowie deren Lebensräume betrachtet und erfasst. Dadurch ergibt sich ein sehr genauer Überblick über die Flora und Fauna im Bereich der Strecke und entsprechende Maßnahmen zum Schutz, insbesondere Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, werden daraus abgeleitet.
Für den Streckenabschnitt 1.4 wird die Bahn Ende des Jahres 2020 die Genehmigungsunterlagen zur Prüfung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständiger Genehmigungsbehörde einreichen. Das EBA prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und kann Änderungswünsche vortragen. Erst wenn alle Änderungen eingearbeitet sind, startet das Genehmigungsverfahren.
Für das Verfahren zur Baugenehmigung sind zwei Wege möglich: Nach der Erörterung und dem Abschluss der Anhörung folgen die Abwägung der im Anhörungsverfahren erörterten Interessen, Belange, Schutzgüter und der Beschluss zur Baugenehmigung – entweder als Verwaltungsentscheidung des EBA (Planfeststellungsbeschluss) oder in Form einer Entscheidung des Deutschen Bundestages (Maßnahmengesetz). Letzterer Weg wird gewählt, wenn damit im Interesse des Allgemeinwohls eine Beschleunigung bei Abwägung und Beschluss erreicht werden kann.
Den Ablauf des Verfahrens können Sie auch der Infografik in der Broschüre zum Genehmigungsverfahren entnehmen.
Wie die Planung neuer Infrastruktur funktioniert, zeigt dieser Erklärfilm anschaulich.
ABS 38 im Dialog
Sie haben Fragen? Wir stehen Ihnen persönlich zur Verfügung!
Auf der Themenseite haben wir viele Informationen im Zusammenhang mit dem Streckenabschnitt 1.4 der ABS 38 für Sie zusammengestellt. Auch in unserer virtuellen Informationsveranstaltung am 4. November 2020 standen wir Ihnen Rede und Antwort. Sollten darüber hinaus noch Fragen offen sein oder Sie möchten sich mit einem persönlichen Anliegen an uns wenden, dann können Sie gerne einen telefonischen Gesprächstermin mit unserem Projektteam vereinbaren. Wir rufen Sie zum gewünschten Zeitpunkt an.
Je konkreter Sie Ihre Frage bereits bei der Terminvereinbarung angeben, desto besser können wir uns auf das Gespräch vorbereiten und Ihnen kompetent weiterhelfen.
Aktualisierung: Zurzeit stehen keine Sprechstunden-Termine zur Verfügung. Bitte schreiben Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Anliegen an abs38@deutschebahn.com. Vielen Dank!
ABS 38 live im Webcast
Am 4. November 2020 haben wir Sie zu unserer virtuellen Informationsveranstaltung eingeladen. Dabei haben wir unseren Zuschauern die geplanten Maßnahmen für den Ausbau der Bahnstrecke im Planfeststellungsabschnitt 1.4 vorgestellt und ihre Fragen dazu beantwortet.
Hier finden Sie die Präsentation zum Webcast. Die Aufzeichnung der gesamten Veranstaltung haben wir hier für Sie eingestellt.

Fragen & Antworten
Planung & Genehmigung
Für den Streckenabschnitt 1.4 (westliches Stadtgebiet Dorfen) wird die Bahn Ende des Jahres 2020 die Genehmigungsunterlagen zur Prüfung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständiger Genehmigungsbehörde einreichen. Das EBA prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und kann Änderungswünsche vortragen. Erst wenn alle Änderungen eingearbeitet sind, startet das Genehmigungsverfahren. Den Ablauf des Verfahrens können Sie auch der Infografik in der Broschüre zum Genehmigungsverfahren entnehmen.
Je nach Dauer des Genehmigungsverfahrens ist mit einer Fertigstellung und Inbetriebnahme des Abschnitts 1.4 voraussichtlich in den Jahren 2028 bis 2029 zu rechnen.
Der Abschnitt 1.4 ist einer von sieben Planfeststellungsabschnitten im Bereich Markt Schwaben–Ampfing (Planungsabschnitt 1 der ABS 38). Mit 4,8 Kilometern Länge ist es einer der kürzesten Abschnitte, der zudem wenige und unkompliziertere Brückenbaumaßnahmen enthält. In 2021 und 2022 werden sukzessive die anderen Abschnitte für das Genehmigungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht.
Es gibt zwei Wege zur Baugenehmigung. Das Verfahren bis zur Erörterung und dem Abschluss der Anhörung ist das gleiche. Dann folgen die Abwägung der im Anhörungsverfahren erörterten Interessen, Belange, Schutzgüter und der Beschluss zur Baugenehmigung - entweder als Verwaltungsentscheidung des EBA (Planfeststellungsbeschluss) oder in Form einer Entscheidung des Deutschen Bundestages (Maßnahmengesetz). Letzterer Weg wird gewählt, wenn damit - im Interesse des Allgemeinwohls - eine Beschleunigung bei Abwägung und Beschluss erreicht werden kann. Den Ablauf des Verfahrens können Sie auch der Infografik in der Broschüre zum Genehmigungsverfahren entnehmen.
Wenn das Genehmigungsverfahren eingeleitet worden ist, werden die Unterlagen für den Streckenabschnitt für die Dauer von einem bis drei Monaten zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Wo und wann genau die Auslegung stattfindet, wird im Amtsblatt der Stadt bekannt gemacht und zusätzlich auf unserer Projektwebsite www.abs38.de mitgeteilt.
Privatpersonen haben die Möglichkeit, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde einzureichen. Diese werden im sogenannten „Erörterungstermin“ unter Leitung der Anhörungsbehörde mit dem Vorhabenträger besprochen.
Das Ergebnis des Anhörungsverfahrens ist für die Planfeststellungsbehörde (EBA) beziehungsweise den Bundestag Grundlage für Abwägung und Entscheidung.
Drei Eisenbahnüberführungen (Embach, Esterndorf, Anning/Flutöffnung) im Abschnitt 1.4 sind Kreuzungen der Bahnlinie München–Mühldorf–Freilassing mit kommunalen Straßen der Stadt Dorfen. Zuständiger Straßenbaulastträger und Kreuzungspartner der Bahn ist somit für alle drei Kreuzungen die Stadt Dorfen.
Die Stadt Dorfen muss sich gemäß EKrG § 12 an den Planungs- und Baukosten beteiligen, wenn sie ein Verlangen für die künftigen Brückenbauwerke äußert. Für die o.a. Eisenbahnüberführungen hat die Stadt kein Verlangen geäußert.
In öffentlichen und nicht-öffentlichen Stadtratssitzungen oder Bürgerversammlungen hat die Bahn seit 2014 das Vorhaben zum Ausbau im PFA 1.4 in der Stadt Dorfen der Öffentlichkeit vorgestellt. Präsentationen dazu finden Sie in unserer Mediathek.
Zuletzt hat die Projektleitung in einer virtuellen Informationsveranstaltung am 4. November 2020 über die Ausbaumaßnahmen berichtet und stand für Fragen zur Verfügung. Die Präsentation zum Webcast finden Sie hier.
Ja, die Grenze der beiden aneinander liegenden Planfeststellungsabschnitte ist so gewählt, dass für den Bereich östlich des nun eingereichten Abschnitts beide Varianten möglich bleiben: die DB-Vorzugsvariante ebenso wie die Alternativvariante des Verkehrsplaners Dr. Vieregg.
Alle Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden bereits während der Planungen berücksichtigt. Dazu gehört zum Beispiel auch die Untersuchung der Pflanzen- und Tierwelt mitsamt ihren Lebensräumen. Bei einer ausführlichen Umweltkartierung wurden entlang der Strecke über einen Zeitraum von einem Jahr alle relevanten Pflanzen- und Tierarten sowie deren Lebensräume betrachtet und erfasst. Dadurch ergibt sich ein sehr genauer Überblick über die Flora und Fauna im Bereich der Strecke und entsprechende Maßnahmen zum Schutz, insbesondere zu Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, werden daraus abgeleitet.
Im Ergebnis der umweltplanerischen Arbeiten stehen diverse Unterlagen, die durch die Genehmigungsbehörde geprüft werden. Zu diesen Unterlagen gehören beispielsweise der Landschaftspflegerische Begleitplan und die Umweltverträglichkeitsstudie als wesentliche naturschutzfachliche Unterlagen; in den genannten Unterlagen werden die Eingriffsermittlung durchgeführt, die Kompensationsmaßnahmen geplant und die umweltrelevanten Ergebnisse der übrigen Unterlagen dargestellt.
Schall- und Erschütterung
Im Rahmen der Planung haben externe Schallgutachter ein umfangreiches Schall- und Erschütterungsgutachten erstellt. Aus diesem wurden konkrete Maßnahmen abgeleitet, um die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung einzuhalten.
Im Bereich Esterndorf sind etwa 345 Meter Schallschutzwand mit einer Höhe von circa 3 Metern vorgesehen sowie circa 282 Meter Schallschutzwand mit einer Höhe von 4 Metern über Schienenoberkante. Darüber hinaus wird es in den Bereichen Esterndorf, Anning und Lappach ein besonders überwachtes Gleis (BüG) auf einer Länge von insgesamt rund 2.000 Metern geben.
Außerdem wird es voraussichtlich 30 Wohneinheiten auf 13 Anwesen mit Anspruch auf passiven Schallschutz geben.
Die geplanten Maßnahmen zum Schallschutz zwischen Embach und Anning können Sie auch der Übersichtskarte entnehmen.
Das „besonders überwachte Gleis“, abgekürzt BüG, ist eine Maßnahme zur Lärmminderung. Beim BüG werden die Schienen in einem besonderen Verfahren geschliffen und in regelmäßigen Abständen von einem Schallmesszug auf ihre akustische Qualität überprüft.
Das „besonders überwachte Gleis“ setzt an der Quelle des Schienenverkehrslärms an: der Oberfläche der Schiene. Je glatter die Oberfläche des Schienenkopfes ist, desto geringer ist die Schallemission eines Zuges auf diesem Gleis. Ergibt sich eine Abweichung der Vorgaben, wird nachgeschliffen. Durch das besonders überwachte Gleis kann die Höhe der Schallschutzwände reduziert werden.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt unter anderem den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrs- und Baugeräusche. Demnach ist beim Neubau oder der wesentlichen Änderung eines vorhandenen Verkehrsweges sicherzustellen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar wären. Allerdings müssen Kosten und Nutzen dabei in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.
Beim Bau oder der wesentlichen Änderung eines Schienenweges ist sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen Immissionsgrenzwert, festgelegt in der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV), nicht überschreitet:
Schon während der Bauzeit wird es Maßnahmen zum Schall- und Erschütterungsschutz für die Anwohner geben. Dazu gehören Maßnahmen bei der Einrichtung der Baustelle, die Beschränkung der Betriebsdauer und die Überwachung des Baulärms durch aktives Baulärmmanagement.
Bei Maßnahmen zum Schallschutz unterscheidet man zwischen aktiven und passiven Maßnahmen. Als aktiv werden Maßnahmen direkt an der Strecke bezeichnet. In aller Regel sind das Schallschutzwände oder Maßnahmen am Gleis.
Bei passiven Maßnahmen hingegen werden Änderungen an den betroffenen Gebäuden vorgenommen, beispielsweise Schallschutzfenster eingebaut. Auf passive Maßnahmen wird nur dann zurückgegriffen, wenn aktive Maßnahmen nicht möglich oder nicht wirtschaftlich umsetzbar sind.