Rund um das Thema Planung gibt es viele Fragen. Wir beantworten die häufigsten in unserem Planungs-FAQ. Die Infografik und der Erklärfilm zeigen darüber hinaus anschaulich, wie die Planung von Infrastruktur und das Verfahren der Planfeststellung ablaufen.
Wie läuft ein Planfeststellungsverfahren ab?
Häufig gestellte Fragen zur Projektplanung
Der Bahnübergang Weidenbach ist eine Kreuzung der Bahnlinie München–Mühldorf und der Kreisstraße Mü 21. Zuständiger Straßenbaulastträger und Kreuzungspartner ist somit der Landkreis Mühldorf am Inn. Mit dem Kreuzungspartner werden Vereinbarungen getroffen, um eine gemeinsame Grundlage für Planung und Bau zu schaffen. Da der Bahnübergang im Gebiet der Gemeinde Heldenstein liegt, wurden die Überlegungen zur Planung am Bahnübergang auch der Gemeinde vorgestellt. Die Gemeinde Heldenstein ist nicht Kreuzungspartner der Bahn am Bahnübergang Weidenbach.
Die Bahn hat am 28. Juni 2019 die Planfeststellungsunterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständiger Genehmigungsbehörde eingereicht. In einem nächsten Schritt werden die Unterlagen an die Regierung von Oberbayern als zuständiger Anhörungsbehörde weitergeleitet. Das Anhörungsverfahren wird voraussichtlich im Sommer 2020 starten und die Planfeststellungsunterlagen werden öffentlich für jedermann einsehbar ausgelegt werden.