Ablauf der Projektplanung

Große Infrastrukturprojekte wie die ABS 38 erfordern einen hohen Planungsaufwand, um sicherzustellen, dass alle technischen, verkehrlichen, betrieblichen und finanziellen Aspekte berücksichtigt und aufeinander abgestimmt sind.

Die verschiedenen Phasen der Planung gliedern sich wie folgt:

Grundlagenermittlung
  • Klärung und Festlegung der Aufgabenstellung unter Berücksichtigung der Randbedingungen und Planungsabsichten
  • Ermittlung des Leistungsumfangs
  • Bestandsaufnahme
Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
  • Variantenuntersuchungen
  • Vorverhandlungen mit betroffenen Behörden über Genehmigungsfähigkeit und Kostenbeteiligung
  • Beschaffung von notwendigen Unterlagen
  • Erstellen einer Kostenschätzung
  • Erarbeiten eines Planungskonzeptes
  • Erarbeiten einer Vorzugsvariante
Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
  • Durcharbeitung des Planungskonzeptes der ausgewählten Variante (zeichnerische Darstellung, fachspezifische Berechnungen)
  • Verhandlungen mit betroffenen Behörden über die Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenberechnung
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit Kostenschätzung
Genehmigungsplanung
  • Erarbeiten und Einreichen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren (in diesem Projekt: Planfeststellungsverfahren)
  • Verhandlungen mit Behörden
  • Mitwirken im Planfeststellungsverfahren einschließlich Erörterungsterminen und Stellungnahmen
  • Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen
Ausführungsplanung
  • Zeichnerische und rechnerische Darstellung der Ergebnisse der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zur ausführungsreifen Lösung einschließlich Detailzeichnungen

Erklärfilm: Planung von Infrastrukturprojekten

Wie läuft die normale Planung eines Infrastrukturprojektes ab? An welcher Stelle können sich Bürgerinnen und Bürger einbringen – und warum vergehen oft viele Jahre bis zur Inbetriebnahme?

Der kurze Film erklärt anhand eines einfachen allgemeinen Beispiels, wie die Phasen der Projektplanung ablaufen.

Dazu noch aktuelle Hinweise:

Damit Projekte künftig schneller realisiert werden können, trat zum 1. Januar 2018 die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung – kurz: BUV – in Kraft. Diese enthält eine neue Ausrichtung der Finanzierungsstruktur, die u.a. eine intensivierte Planungs- und Projektbegleitung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vorsieht. Dadurch wird eine wesentliche Voraussetzung für eine beschleunigte Projektfinanzierung und -umsetzung erfüllt.

Am 23. November 2018 hat der Bundesrat das Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich – Planungsbeschleunigungsgesetz – beschlossen. Mit dem neuen Gesetz sollen ab sofort die Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur deutlich verkürzt werden. Die Verfahren sollen dadurch einfacher, effizienter und transparenter ablaufen.