Vorplanung

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Planungsabschnitt 3 Tüßling–Freilassing

Ergebnisse der Vorplanung

Herzlich Willkommen auf unserer Informationsseite zur Vorplanung für den Ausbau der Bahnstrecke zwischen Tüßling und Freilassing.

Hier finden Sie die Ergebnisse der ersten Planungsphase für diesen Streckenabschnitt.

Mithilfe unserer interaktiven Karten auf dieser Seite können Sie sich einen Überblick über die geplanten Maßnahmen entlang der Strecke verschaffen. Für mehr Informationen haben Sie die Möglichkeit, die Pläne einzusehen und herunterzuladen. In unseren FAQs finden Sie die Antworten zu häufigen Fragen hinsichtlich des Ausbaus.

Über unsere Terminbuchung können Sie für sich eine Sprechstunde mit dem entsprechenden Projektleiter in Ihrer Gemeinde buchen. Auch die Informationen zu unseren virtuellen Informationsveranstaltungen finden Sie dort. Bleiben noch Fragen offen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Die geplanten Maßnahmen im Überblick

Um eine verbesserte Anbindung an Österreich und Knotenpunkte wie Salzburg zu gewährleisten, soll die knapp 60 Kilometer lange Strecke zwischen Tüßling und Freilassing zweigleisig ausgebaut werden. Dazu sind 61 Kilometer neue Gleise geplant. Sie ermöglichen künftig eine Streckengeschwindigkeit von bis zu 160 km/h. Zudem müssen insgesamt 5 Bahnübergänge, 6 Bahnhöfe bzw. Haltepunkte, 24 Straßenüberführungen und 74 Eisenbahnüberführungen angepasst oder neu gebaut werden. Welche dieser Maßnahmen wo an der Strecke geplant sind, veranschaulicht Ihnen diese interaktive Karte:

  • Tüßling-Tyrlaching

  • Tyrlaching-Laufen

  • Laufen-Freilassing

Diese interaktive Karte gibt Ihnen zunächst einen Überblick über die geplanten Maßnahmen für den Ausbau der Bahnstrecke zwischen Tüßling und Freilassing.

Planfeststellungsabschnitt 3.1 (Tüßling–Garching)

Neben dem Garchinger Bahnhof beherbergt der rund 12 Kilometer lange Streckenabschnitt zwischen Tüßling und Garching an der Alz insgesamt 24 Brückenbauwerke. Die 20 Eisenbahnüberführungen und vier Straßenüberführungen sowie ein Durchlass müssen für das zweite Gleis mit einer größeren Breite neu gebaut oder angepasst werden. Der Bahnübergang „Mauerberg“ bei Polling wird zudem mit Halbschranken neu geplant. Der Bahnhof Garching wird zuvor von der Südostbayernbahn barrierefrei ausgebaut und mit neuen Bahnsteigen versehen. Darüber hinaus sind zwischen Tüßling und Garching voraussichtlich sechs Schallschutzwände nötig.

Um (Güter-) Zügen aus Burghausen einen direkten Anschluss Richtung Süden zu ermöglichen und den Umweg über Mühldorf zu ersparen, ist in Tüßling eine neue, eingleisige Verbindungskurve geplant. Für die Realisierung haben unsere Planer eine kürzere und eine längere Variante untersucht. Nachdem sich die Kommunalpolitik beim Bund für eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Anwohnerinnen und Anwohner der Gemeinde sowie der Umwelt für die kürzere Variante eingesetzt hat, hat sich der Bund für diese von uns vorgeschlagene Variante entschieden.

Planfeststellungsabschnitt 3.2 (Feichten–Tyrlaching)

In dem knapp zehn Kilometer langen Streckenabschnitt zwischen Feichten an der Alz und Tyrlaching in der Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach stehen insgesamt 16 Brückenbauwerke. Die jeweils acht Eisenbahn- und Straßenüberführungen müssen im Rahmen des Ausbaus angepasst oder neu gebaut werden. Dasselbe gilt für einen Durchlass. Am Haltepunkt Kirchweidach sehen die Planungen vor, diesen in Richtung Freilassing zu verschieben und an die Eisenbahnüberführung bei km 24,575 anzubinden. In der Nähe des Haltepunkts werden zudem voraussichtlich zwei Schallschutzwände gebaut.

Planfeststellungsabschnitte 3.3 (Tittmoning)

An der knapp elf Kilometer langen Bahnstrecke im Gemeindegebiet Tittmoning wird das neue Gleis in Richtung Freilassing zunächst auf der linken Seite und ab Kilometer 31,9 auf der rechten Seite des bestehenden Gleises gebaut. An diesem befinden sich insgesamt 14 Brückenbauwerke. Die zehn Eisenbahnüberführungen und vier Straßenüberführungen werden für das neue Gleis neu gebaut oder angepasst. Eine weitere Straßenüberführung bei Esbach hat die Gemeinde bereits vorab neu gebaut.

Im Bahnhof Tittmoning-Wiesmühl werden die Bahnsteige umgebaut und es ist eine Bahnsteigunterführung geplant, die Reisenden einen Zugang zu den Außenbahnsteigen ermöglichen soll. Außerdem ist am Bahnhof in Richtung Freilassing voraussichtlich auf der linken Seite eine Schallschutzwand geplant.

Planfeststellungsabschnitte 3.4 (Fridolfing-Kirchanschöring)

Zwischen Fridolfing und Kirchanschöring wird das zweite Gleis abwechselnd links und rechts neben das bestehende Gleis gebaut. Insgesamt beinhaltet der rund zehn Kilometer lange Streckenabschnitt zwischen den beiden Gemeinden 14 Brückenbauwerke. Für das neue Gleis werden die elf Eisenbahnüberführungen und zwei Straßenüberführungen neu gebaut oder angepasst. Die Eisenbahnüberführung an einem Feldweg bei Kilometer 48,443 erneuert die Südostbayernbahn bereits vor Baubeginn der ABS 38.

Darüber hinaus sehen die aktuellen Planungen vor, dass der Bahnübergang an der Kreisstraße TS26 in Fridolfing und der Bahnübergang an der Kreisstraße TS25 in Kirchanschöring erneuert werden. Am Haltepunkt Fridolfing wird der Mittelbahnsteig zurückgebaut und der Außenbahnsteig erneuert sowie um einen weiteren Außenbahnsteig ergänzt, um den Bahnübergang an den Haltepunkt anzuschließen und Reisenden einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Auch am Haltepunkt in Kirchanschöring kommt zum bestehenden ein weiterer Außenbahnsteig hinzu. Beide Bahnsteige werden mithilfe von Anbindungswegen an den Bahnübergang angebunden. Außerdem entstehen an den beiden Haltepunkten voraussichtlich insgesamt drei Schallschutzwände.

Planfeststellungsabschnitte 3.5 (Laufen)

Die knapp acht Kilometer lange Teilstrecke im Gemeindegebiet Laufen beinhaltet insgesamt elf Brückenbauwerke und zwei größere sowie mehrere kleine Durchlässe. Sechs Eisenbahnüberführungen und eine Straßenüberführung sollen im Rahmen der ABS 38 neu gebaut oder angepasst werden. Drei weitere Eisenbahnüberführungen und eine weitere Straßenüberführung erneuert die Südostbayernbahn bereits vorher. Auch das staatliche Bauamt Traunstein baut im Rahmen der westlichen Verlegung der B20 noch vor der ABS 38 eine Eisenbahnüberführungen und eine Straßenüberführungen in breiterer Form neu, sodass die Bahnstrecke im Zuge des Ausbaus elektrifiziert werden kann und Züge künftig mit einer Geschwindigkeit von bis zu 160 Kilometer pro Stunde darauf fahren können.

Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Schall werden voraussichtlich vier Schallschutzwände an der Strecke errichtet. Eine davon befindet sich am Bahnhof, der im Zuge der ABS 38 neu gebaut wird.

Planfeststellungsabschnitte 3.6 (Saaldorf-Surheim–Freilassing)

An der rund zehn Kilometer langen Bahnstrecke zwischen Saaldorf-Surheim und Freilassing befinden sich zwei größere sowie mehrere kleine Durchlässe und insgesamt 14 Brückenbauwerke. Zehn der 13 Eisenbahnüberführungen werden für den Bau des neuen, zweiten Gleises erneuert oder angepasst, ebenso wie eine Straßenüberführung. Drei Eisenbahnüberführungen baut die Südostbayernbahn hingegen zuvor neu.

Voraussichtlich zehn Schallschutzwände sollen die Anwohnerinnen und Anwohner zudem künftig vor Schall, der von Zügen ausgeht, schützen. Um Zügen im Bahnhof Freilassing die Durchfahrt nach Salzburg zu ermöglichen, werden außerdem die Gleise des Bahnhofs angepasst. Zuvor baut die DB Station & Service den Bahnhof barrierefrei aus. Ob Saaldorf-Surheim und Freilassing Nord darüber hinaus einen Haltepunkt erhalten, wird zurzeit überprüft.

Elektrifizierung/Leit- und Sicherungstechnik

Neben dem zweigleisigen Ausbau soll die Bahnstrecke zwischen Tüßling und Freilassing elektrifiziert werden. Dazu wird sie mit einer 125 Kilometer langen Oberleitung ausgestattet. Dank dieser können moderne und umweltfreundliche Elektroloks die Strecke künftig befahren. Darüber hinaus werden zahlreiche Gleisanlagen und Weichen erneuert, nachdem mechanische Stellwerke wie in Garching an der Alz zuvor von der Südostbayernbahn durch elektronische Stellewerke (ESTW) oder wie in Tittmoning-Wiesmühl und Laufen durch digitale Stellwerke (DSTW) ersetzt werden.

Damit künftig mehr Züge auf der Strecke fahren können, werden die Streckenblöcke verdichtet und optimiert. Indem die Strecke mit dem European Train Control System (ETCS), einem europaweit standardisiertem Zugbeeinflussungssystem, ausgerüstet wird, ist außerdem ein zuverlässiger und sicherer grenzüberschreitender Schienenverkehr möglich.

Zudem müssen zahlreiche Straßenbrücken nicht nur wegen ihrer zu geringen Breite für das zweite Gleis, sondern auch aufgrund ihrer zu geringen Höhe für die neue Oberleitung angepasst oder neu gebaut werden.

Schall- und Erschütterungsschutz

Aufgrund der wesentlichen Änderungen an der Bahnstrecke im Zuge des Ausbaus haben Anwohnerinnen und Anwohner einen Anspruch auf Schall- und Erschütterungsschutzmaßnahmen. Die Grenzwerte dafür sind in der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) geregelt.

Schallschutzmaßnahmen können sowohl aktiv (z.B. Schallschutzwände an der Bahnstrecke) als auch passiv (z.B. Schallschutzfester am Haus) sein. Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen, die durch vorbeifahrende Züge ausgelöst werden, sind zum Beispiel Elastische Schwellenbesohlungen oder Masse-Feder-System.

Ob und welche Maßnahmen wo an der Bahnstrecke nötig sind, um die im BImSchg definierten Grenzwerte nicht zu überschreiten, ermittelt ein externer Gutachter in der nächsten Planungsphase, der sogenannten Entwurfsplanung. Daraufhin legen unsere Planer Maßnahmen zum Schutz vor Schall und Erschütterungen fest und stimmen diese mit den entsprechenden Behörden ab. In der frühen Vorplanung handelt es sich lediglich um eine erste Einschätzung.

Umwelt- und Naturschutz

Zwischen Tüßling und Freilassing wird das zweite Gleis größtenteils unmittelbar neben das bestehende Gleis gebaut, wodurch es nur gelegentlich an Schutzgebiete heranreicht. Dennoch sind wir uns unserer Verantwortung für die Natur und die Umwelt bewusst. Ihr Schutz ist uns ein besonderes Anliegen.

Nachdem der Verlauf der Strecke bzw. des zweiten Gleises und die Ausbaumaßnahmen feststehen, können unsere Planer ermitteln, wo an der Bahnstrecke schützenswerte Tiere und Pflanzen beheimatet sind und welche das sind. In der Entwurfsplanung können sie daraufhin für den Gebiets- und Artenschutz relevante Flora und Fauna berücksichtigen und Maßnahmen zu deren Schutz ableiten.

Das können Vermeidungsmaßnahmen (um eine Beeinträchtigung der Natur im Vorfeld zu vermeiden) oder Minimierungsmaßnahmen sein (um Eingriffe auf das nötige Maß zu verringern). Auch Schutzmaßnahmen (z.B. in Form von Schutzzäunen) oder Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (wie das Ersetzen von Lebensräumen, zur Not an anderer Stelle) sind möglich.

Downloads

Laden Sie hier detaillierte Pläne und Überblickskarten herunter.

  • Übersichtslagepläne

  • Lagepläne

  • Bauwerkspläne

ABS 38 im Dialog

Sie haben Fragen? Wir stehen Ihnen persönlich zur Verfügung!

Für individuelle Fragen hatten Interessierte Ende 2020 die Möglichkeit, über unsere Website eine 30-minütige Einzelsprechstunde im Sitzungssaal des Rathauses in Ihrer Gemeinde zu vereinbaren. Am 22. Juli 2021 haben Sie erneut die Möglichkeit, über diesen Kalender eine Sprechstunde zu buchen.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen für Fragen zum Ausbauvorhaben allgemein oder zu den Planungen im Detail zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail. Bei Bedarf können Sie auf diesem Weg auch eine individuelle Telefon- oder Video-Sprechstunde mit einem unserer Projektleiter vereinbaren.

Seit unser InfoCenter am Mühldorfer Bahnhof donnerstags wieder geöffnet ist, stehen wir dort auch wieder zwischen 14 und 18 Uhr persönlich für Sie zur Verfügung.

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Ihr Team der ABS 38

ABS 38 live im Webcast

Im November und Dezember hatten wir Sie zu unseren virtuellen Informationsveranstaltungen eingeladen. Währenddessen haben wir Ihnen die geplanten Maßnahmen für den Ausbau der Bahnstrecke in Ihrem Gemeindegebiet vorgestellt und Ihre Fragen beantwortet.

Hier finden Sie die Aufzeichnungen und die Präsentationen der Webcasts:

Klicken Sie hier für die Aufzeichnung und hier für die Präsentation zum Webcast am 11.11. für den Landkreis Mühldorf/Altötting.

Hier finden Sie die Aufzeichnung und hier die Präsentation zum Webcast am 18.11. für den Landkreis Berchtesgadener Land.

Dieser Link führt Sie zur Aufzeichnung und dieser Link zur Präsentation zum Webcast am 02.12. für den Landkreis Traunstein.

Fragen & Antworten

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen in Zusammenhang mit unserem Ausbauprojekt zwischen Tüßling und Freilassing.

Stehen die im Rahmen der Vorplanung ausgearbeiteten Maßnahmen für den Ausbau nun fest?

Die Planungen von Ausbauprojekten wie der ABS 38 durchlaufen mehrere Phasen. Bei der ersten Planungsphase, der sogenannten Vorplanung, haben unsere Planer untersucht, wie die Bahnstrecke für die Ziele des Bundes ausgebaut werden kann. An besonders herausfordernden Stellen arbeiten sie dafür verschiedene Varianten aus, die technisch realisierbar und wirtschaftlich sein müssen. Dazu gehört auch eine grobe Zeit- und Kosteneinschätzung. Nachdem unsere Planer diese Schätzungen zusammen mit den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Varianten abgewägt haben, haben wir als Vorhabenträger dem Bund eine Variante, die sogenannte Vorzugsvariante, empfohlen.

Bei der Entscheidung zum weiteren Vorgehen ist uns allerdings auch die Meinung der Bürgerinnen und Bürger aus den angrenzenden Gemeinden wichtig. Deshalb stellen wir Ihnen die Ergebnisse der Vorplanung unter anderem auf dieser Website vor. Die Erkenntnisse aus unserem Dialog mit den Gemeinden entlang der Strecke geben wir anschließend an den Bund weiter.

In der darauffolgenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung arbeiten unsere Planer die Vorplanung konkreter aus. Zudem veranlassen sie weitere Untersuchungen, beispielweise zu den Auswirkungen auf die Umwelt oder dem zu erwartenden Schall. Parallel dazu erstellen sie alle nötigen Unterlagen, um das Projekt zu gegebener Zeit für das Genehmigungsverfahren einzureichen. Erst nach der Genehmigung steht fest, ob und wie die Bahnstrecke ausgebaut wird.

Wie sieht der weitere Projektverlauf aus?

Im Anschluss an die Vorplanung folgt ab 2021 die parallel stattfindende Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Nach der Genehmigungsplanung reichen unsere Planer das Projekt für das Genehmigungsverfahren ein, um eine Baugenehmigung für den Ausbau zu erwirken. Dafür wird im Rahmen des Verfahrens sichergestellt, dass der Ausbau alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und in dessen Rahmen alle öffentlichen wie privaten Auswirkungen abgewogen und berücksichtigt werden.

Insgesamt ist es unser Ziel, große Teile der gesamten Ausbaustrecke zwischen Mühldorf und Freilassing ab 2030 in Betrieb zu nehmen. In so einer frühen Planungsphase wie der Vorplanung handelt es sich dabei allerdings um eine erste grobe Zeitschätzung, die mit den voranschreitenden Planungen konkreter wird.

Wie kann ich mich als Bürgerin oder Bürger an dem Ausbauprojekt beteiligen?

Die an die Bahnstrecke angrenzenden Gemeinden an den Entscheidungen zu Ausbauprojekten zu beteiligen, ist sowohl für den Bund als auch für uns ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen die Planungsergebnisse auf dieser Website vor. Im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Planer im Dialog“ bieten wir Ihnen zudem die Möglichkeit, mit uns dazu in den Dialog zu treten.

Damit wollen wir sicherstellen, dass wir von Anfang an in die richtige Richtung planen. Nicht zuletzt befürworten wir deshalb auch örtliche Bürgerversammlungen sowie Planungsgruppen und bieten ihnen Unterstützung sowie fachliche Begleitung an.

Unabhängig von dieser frühen informellen Beteiligung können Sie sich auch im späteren Planfeststellungsverfahren beteiligen. Im Rahmen des Verfahrens können Sie die fertigen Pläne für den Ausbau einsehen und bei Bedarf Einwände dagegen erheben.

Habe ich einen Einfluss darauf, wie hoch/breit der Durchlass von erneuerten Brücken wird?

In diesem Fall wenden Sie sich am besten an Ihre Gemeinde bzw. den sogenannten Straßenbaulastträger der Brücke. Das kann die Gemeinde, der Landkreis, das Bundesland oder der Bund sein. Verlangt dieser daraufhin die Änderung einer Brücke, muss er nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz die Kosten dafür tragen.

Kann die Bahnstrecke in einen Trog oder Tunnel gelegt werden?

Wie alle Ausbauprojekte der DB finanziert der Bund die ABS 38 aus Steuergeldern. Dementsprechend sind wir dazu angehalten, nicht nur eine technisch realisierbare, sondern auch die wirtschaftlich sinnvollste Lösung auszuarbeiten. D.h. eine Lösung, die das beste Nutzen-Kosten-Verhältnis für den Bund und die Kundinnen und Kunden der Strecke aufweist.

Unter Berücksichtigung der Örtlichkeiten und der Belange von Gemeinden erarbeiten unsere Planerinnen und Planer bei Bedarf mögliche Alternativen, die ebenfalls dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit folgen. Anschließend schlagen wir als Vorhabenträgerin dem Bund eine Vorzugsvariante ein.

Übersteigt eine von Dritten vorgeschlagene Variante diese wirtschaftliche Vorzugsvariante, muss sich dieser um eine Finanzierung der Mehrkosten kümmern. Ist diese geklärt, können wir die gewünschte Variante anstelle der Vorzugsvariante bauen. Für einen Trog oder einen Tunnel sind jedoch Mehrkosten in Millionenhöhe zu erwarten, da die Strecke in solchen Fällen mit einem deutlich höheren zeitlichen Aufwand und Materialeinsatz aufwändig neu gebaut werden muss.

Habe ich einen Anspruch auf Schallschutz?

Bei einer wesentlichen Änderung von Schienenwegen wie bei der ABS 38 haben Anwohnerinnen und Anwohner einen rechtlichen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen. Diese sogenannte Schallvorsorge ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Die Grenzwerte für die Schallvorsorge unterscheiden sich je nach Gebietsklassifizierung (z.B. Gewerbegebiet, Kern-, Dorf- und Mischgebiete, Wohngebiete oder Gebiete um Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime).

Dabei können sowohl aktive Maßnahmen wie Schallschutzwände an der Bahnstrecke als auch passive Maßnahmen wie Schallschutzfester am Haus eingesetzt und kombiniert werden. Da Schallschutzmaßnahmen grundsätzlich am besten direkt an der Schallquelle anzusiedeln sind, sind bei Ausbaustrecken wie der ABS 38 Schallschutzwände in der Regel das erste Mittel der Wahl.

Ob und welche Maßnahmen in welchen Bereichen an der ABS 38 zum Einsatz kommen, geht aus einem Gutachten hervor, dass ein externer Schallschutzexperte im Rahmen der anstehenden Entwurfsplanung erstellt.

Wie viele und welche Züge werden nach dem Ausbau der Strecke erwartet?

Der Zugverkehr wird durch von uns unabhängige Verkehrsunternehmen gefahren, die lediglich die Trassenbefahrung bei der DB Netz bestellen. Der Schienenpersonennahverkehr in Bayern wird beispielsweise von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft geplant und finanziert.

Daher können wir Ihnen leider keine Auskunft darüber geben, wie viele Personennah-, Fernverkehrs- und Güterzüge auf der Strecke künftig fahren werden. Dies ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Mit welcher Streckengeschwindigkeit werden die Züge nach dem Ausbau der Strecke fahren?

Da unser Ausbauprojekt mit einer Streckengeschwindigkeit von bis zu 160 km/h im Bundesverkehrswegeplan aufgelistet und darin im vordringlichen Bedarf eingestuft ist, planen wir mit dieser Geschwindigkeit.

Werden Bahnhöfe und Haltepunkte barrierefrei ausgebaut?

Alle Bahnhöfe und Haltepunkte entlang der Bahnstrecke im Rahmen des Ausbaus barrierefrei auszubauen, ist eines unserer Ziele. Welche davon tatsächlich barrierefrei ausgebaut werden, hängt einerseits von der sogenannten 1.000er-Regel ab. Demnach muss bei 1.000 oder mehr Reisenden pro Tag eine Barrierefreiheit hergestellt werden. Das Verschlechterungsverbot besagt andererseits, dass eine nachträgliche Veränderung keine Verschlechterung bewirken darf. Dementsprechend wird die Entscheidung von Fall zu Fall getroffen.

Was passiert, wenn der Ausbau ein Grundstück von mir tangiert?

Da das zweite Gleis unmittelbar neben das bestehende Gleis gebaut wird und sich dieses auf Bahngrund befindet, benötigen wir voraussichtlich nur sehr wenig langfristig weiteren Grund.

Lediglich während der Bauzeit können für Böschungen, Baustelleneinrichtungen und eventuell erforderliche Instandhaltungswege an manchen Stellen geringfügige Flächenanteile, die über den Bahngrund hinaus gehen, nötig sein. In einem solchen Fall nehmen wir frühzeitig Kontakt mit Ihnen auf, um Möglichkeiten für eine Ersatzfläche oder eine finanzielle Entschädigung zu besprechen.

Wann kann ich die angekündigten 3D-Visualisierungen der Planungen einsehen?

Nachdem der von uns beauftragte Dienstleister in den Anfängen der Planungen damit begonnen hat, diese für den Ausbau zwischen Tüßling und Freilassing zu visualisieren, konnte er den Planungsfortschritt noch nicht vollständig einarbeiten. Sobald dies der Fall ist, veröffentlichen wir sie auf unserer Website und informieren Sie darüber.

In der Zwischenzeit erhalten Sie mithilfe der interaktiven Karte und den Informationen auf dieser Website einen genauso guten Überblick über die geplanten Maßnahmen.

(Zu PFA 3.1) Welche der beiden Varianten der Tüßlinger Kurve wird im Rahmen des Ausbaus realisiert?

Für die Realisierung der Tüßlinger Kurve hat unser Planungsteam eine kürzere und eine längere Variante untersucht. Nachdem sich die Kommunalpolitik beim Bund für eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Anwohnerinnen und Anwohner der Gemeinde sowie der Umwelt für die kürzere Variante eingesetzt hat, hat der Bund dieser von uns vorgeschlagenen Variante zugestimmt.

Das Ziel dieser eingleisigen Verbindungskurve bei Tüßling ist es, (Güter-) Zügen auf der Strecke von Burghausen einen direkten Anschluss Richtung Süden zu ermöglichen und den Umweg über Mühldorf zu ersparen.